Green Invest: Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen

„Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und der sparsame Umgang mit Naturgütern und Energie haben in Thüringen Verfassungsrang. Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen führen über Energiespeicherung und/oder die Nutzung erneuerbare Energien zu einer Verringerung von CO2-Emissionen. Damit sind sie Schlüsselfaktor für das Erreichen der langfristigen Energie- und Klimaschutzzielen.“ 12

Im Rahmen dieses Förderprogrammes werden Energieeffizienzberatungen, Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, technische Contractingberatungen, Investitionen in Demonstrationsvorhaben sowie dazugehörige Studien finanziell unterstützt. Die Zuwendungsempfänger sind Unternehmen. Die Richtlinie des Freistaates ist bis zum 31.12.2020 gültig. Die Antragsstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.