FTI-Richtlinie: Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation

„Dieses Förderprogramm dient der Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Ziel der Förderung ist es, die Innovationen in der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen – zu steigern und den Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftlich verwertbare Entwicklungen zu forcieren. Private FuE-Aufwendungen am BIP in Thüringen sollen bis zum Jahr 2023 deutlich gesteigert werden. Durch die Stärkung der in der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3 Thüringen) herausgearbeiteten Spezialisierungs- und Querschnittsfelder soll die strategische Zielstellung der RIS3 Thüringen unterstützt werden.“11

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (einzelbetriebliche FuE-Projekte, FuE-Verbundvorhaben, Innovationsgutscheine) sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur (Auf- und Ausbau von Innovationszentren, FuE- und Investitionsprojekte der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, Kaltmietfreistellungen für KMU in Technologie- und Gründerzentren).

Die Projekte müssen sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Träger- oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren/Applikationszentren. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2023 gültig. Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.

Innovationsgutschein

Der ThEEN unterstützt Sie bei Erarbeitung und Einreichung von Innovationsgutscheinen. Im Rahmen der FTI-Richtlinie werden Innovationsgutscheine gefördert. Der Gutschein unterteilt sich in fünf Bereiche (A-E):

Innovationsgutschein A: Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten

„Gegenstand der Förderung sind vorbereitende Tätigkeiten, die eine Antragsstellung bei FuE-Programmen von Bund und europäischer Union ermöglichen bzw. die Vorbereitung und den Aufbau von Innovationszentren in Thüringen unterstützen. Dazu gehören:

  • die Erarbeitung einer definierten Aufgabenstellung
  • Maßnahmen zur Gewinnung der notwendigen Kooperationspartner und
  • die Durchführung von Vorstudien, Recherchen und Marktanalysen.“ 11

Innovationsgutschein B: Durchführbarkeitsstudien für FuE-Vorhaben und Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Programmen

„Gegenstand der Förderung sind Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Projekts im Vorfeld der einzelbetrieblichen FuE-Förderung sowie der FuE-Verbundförderung mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihm verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erleichtern und festzustellen, welche Ressourcen für die Durchführung des Projekts erforderlich wären und welche Erfolgsaussichten das Projekt hätte. Darüber hinaus sind vorbereitende Tätigkeiten zur Nutzung von FuE-Ergebnissen aus Horizont 2020 und den Vorgängerprogrammen Gegenstand der Förderung.“ 11

Innovationsgutschein C: Technische Schutzrechte

„Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Erlangung und Sicherung von technischen Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) im In- und Ausland.“ 11

Innovationsgutschein D: Innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen

„Gegenstand der Förderung sind externe, innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen mit dem Zweck, den FuE-Prozess selbst als auch die Umsetzung der FuE-Ergebnisse in innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, zu unterstützen.“ 11

Innovationsgutschein E: Prozess- und Organisationsinnovationen

„Gegenstände der Förderung sind:

beim Innovationsgutschein E1:

  • neue oder wesentlich verbesserte Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen bzw. der Software (Prozessinnovation), 
  • neue Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens (Organisationsinnovation),

beim Innovationsgutschein E2:

Die modellhafte Entwicklung von Prozessen und Organisationsformen für unternehmens-übergreifende Verzahnungen und Zusammenarbeit insbesondere im Sinne von Systempartnerschaften mit dem Ziel, das entwickelte Modell den Mitgliedern eines Thüringer Cluster/Netzwerks nutzbar zu machen (Modellprojekte).“ 11

In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Innovationsgutscheine und deren Zuwendungsempfänger, Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten sowie der maximalen Förderquoten/Förderhöchstbetrag.