Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Gefördert werden hierbei in drei Teilprogrammen Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Einzelmaßnahmen. Antragsberechtigt sind: Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA.

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022 und trägt damit zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei. Der Wandel im Wärmesektor weg von fossiler Energie ist wesentlich für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor. Bei der Umstellung der Heizungssysteme im Gebäudebestand wird auf den vermehrten Einbau von Wärmepumpen gesetzt. In der gemeinsamen Abschlusserklärung zum Wärmepumpengipfel am 29. Juni 2022 wurde das Ziel gesetzt, dass ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb genommen werden. Dieser Wärmepumpenhochlauf wird allerdings durch den Mangel an qualifizierten Fachkräften gefährdet.

Förderfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen, die bei gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern durchgeführt werden Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA.

Förderprogramm zu Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützen Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität. Die Förderung wird als Zuschuss für bis zu 3 Jahre für Projekte zu folgenden Schwerpunkten ausgegeben:

  • Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen,
  • Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge,
  • Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur,
  • Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards,
  • Ressourcenverfügbarkeit und Recycling,
  • Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank.

Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen. Sie können einen Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten:

  • nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen,
  • Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung,
  • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen,
  • Herausforderungen des Wandels sowie
  • gesellschaftlicher Dialog

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank.

Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert den Einsatz von modernen Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Sie erhalten die Förderung für

  • die Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen,
  • die Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung,
  • die Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler,
  • die Installation von Komponenten und Systemen,
  • die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie
  • die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen.

Die Anlagen müssen mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Zum 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Bei der Novellierung wurde das Förderprogramm u. a. an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst Das Förderprogramm umfasst insgesamt 6 Module:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  • Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierung
  • Modul 5: Transformationspläne
  • Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Die Förderung verfolgt dabei einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes in den Blick nimmt und darauf zielt, die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme und den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze zuverlässig zu unterstützen. So können beispielsweise Kommunen Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien im Neubaugebiet errichten oder auch gefördert werden, wenn diese bestehende Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme umrüsten.

Dieser systemische Ansatz wird an geeigneter Stelle durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Zusätzlich wird für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen eine Betriebskostenförderung gewährt.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA.

Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge – FRL KSV)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei der Errichtung und beim Betrieb transformativer Produktionsverfahren großer Industrieanlagen in emissionsintensiven Branchen mit Klimaschutzverträgen nach dem Konzept von CO2-Differenzverträgen. Sie erhalten die Förderung zum Ausgleich der Mehrkosten, die Ihnen durch die Errichtung oder den Umbau einer klimafreundlicheren Anlage (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.

Ein Klimaschutzvertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab dem operativen Beginn Ihres Vorhabens. Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrem Vorhaben und wird auf der Grundlage eines Basis-Vertragspreises ermittelt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihren Teilnahmeantrag im Rahmen eines Gebotsverfahrens über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.

Es findet ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb unter den Bietenden um die günstigste Transformation ihrer Produktion statt.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank und der Webseite zu Klimaschutzverträgen.

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Industriesektor. Das Programm trägt dazu dabei, nationale und europäische Klimaziele in der Industrie zu erreichen und entsprechende Technologien zu entwickeln. Die Förderung konzentriert sich dabei auf die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2. Diese Aspekte werden in einer Richtlinie mit zwei Fördermodulen behandelt. Ziel der Förderung ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

  • Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
  • Modul 2: Förderung von CCU und CCS

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des PtJ sowie auf der Webseite des kei.