Bei jedem Bauvorhaben, das in die Natur und Landschaft eingreift, ist der Verursacher verpflichtet, Beeinträchtigungen, soweit in irgendeiner Form möglich, zu vermeiden. Sollten allerdings unvermeidbare Beeinträchtigungen für die Umwelt entstehen, wie beispielsweise bei der Errichtung von Windrädern, ist der Verursacher verpflichtet dies in Form von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Im Rahmen der Windkampagne wurde gemeinsam mit dem Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Landesverband Thüringen, der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) GmbH und dem Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) e.V. eine Broschüre zum Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windenergieanlagen in Thüringen erstellt. Ziel der Broschüre ist es, die Akzeptanz von Windprojekten in der Bevölkerung zu erhöhen und die Sensibilisierung für die Thematik Windkraft voranzutreiben.

Neben aufklärenden Informationen werden acht repräsentative Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Thüringen sowie Statements der betreffenden Gemeinden dargestellt.

Die Broschüre „Unsere Besten! Acht erfolgreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Windenergieanlagen in Thüringen“ steht hier zum Download zur Verfügung.