Solar Invest: Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Eigenstromverbrauchs

„Nach Artikel 31 Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Thüringen ist mit Naturgütern und Energie sparsam umzugehen. Der Freistaat und seine Gebietskörperschaften fördern eine umweltgerechte Energieversorgung. Entsprechend dieser Verfassungsgebote ist es erforderlich, die Technologien der rationellen und umweltfreundlichen Energieerzeugung und -versorgung, insbesondere auf Basis von erneuerbaren Energien, auf dem Markt zu stärken und Anreize für die Nutzung dieser Technologien zu geben. Mit den Fördermöglichkeiten nach dieser Richtlinie werden zusätzliche Investitionsanreize für die Errichtung von Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie Mieterstrommodelle gesetzt, um den Ausbau der Stromerzeugung aus solarer Energie zur dezentralen Versorgung in Thüringen zu forcieren.“ 13

Gegenstände der Förderung sind Investitionen in Photovoltaikanlagen, Investitionen in Energiespeichersysteme, Investitionen zur Realisierung von Mieterstrommodellen Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom und Ausschreibung nach EEG. Die Zuwendungsempfänger können neben Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Energiegenossenschaften auch natürliche Personen, Bürgerenergiegesellschaften, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen sowie Kommunen und deren Eigenbetriebe, Zweckverbände sein. Der Zuschussbetrag ist auf 100.000 EUR je Vorhaben begrenzt. Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 1.000 EUR liegen, können nicht gefördert werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank. Die Richtlinie des Freistaates ist bis zum 31.12.2019 gültig. Durch den Beschluss dieser Richtlinie trat das 1000-Dächer-Solar-Programm außer Kraft.