Änderung des Thüringer Waldgesetzes blockiert dringend benötigten Windenergie-Zubau

Entgegen der verschärften Klimaziele der EU bis 2030, dem Bedarf an Erneuerbaren Energieträgern zum Ausbau von Grünem Wasserstoff und den Beschlüssen des Thüringer Klimaschutzgesetzes, sollen mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes bereits genehmigte Vorranggebiete für Windenergie in Thüringen ausgeschlossen werden.

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Das Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) e.V. lehnt die politische Diskontinuität entschieden ab.

Die EU erhöhte kürzlich ihr Klimaziel zur Treibhausgasreduktion bis 2030 von Minus 40 % auf Minus 55 % gegenüber 1990. Um diese energie- und klimapolitischen Ziele der EU und der Bundesregierung zu erfüllen, gehen aktuelle Studien der Hochschule Nordhausen von einem notwendigen Ausbau der Windkraft in Thüringen von aktuell etwa 1,6 GW (Ende 2019)[1] auf etwa knapp 5 GW[2] bis zum Jahr 2040 aus. Hinzu kommt der erhöhte Bedarf an Erneuerbarer Energie zur Gewinnung von Grünem Wasserstoff, welcher von Politik und Wirtschaft immer weiter vorangetrieben wird.

“Ein pauschaler Ausschluss der Windenergienutzung im Wald ist nicht mit den Klimazielen der Bundesregierung und denen des Freistaats Thüringens zu vereinbaren“,  betont ThEEN-Vorstandsvorsitzender Fabian Hoppe. „Für die Abwägung und Ausweisung von Windvorranggebieten und die Genehmigungen von Anlagen gibt es in Thüringen bewährte und ausreichend rechtliche Rahmenbedingungen.“

Im Thüringer Klimagesetz vom 18. Dezember 2018 sicherte die Thüringer Landesregierung die Bereitstellung von 1 % der Landesfläche, die zu einem Drittel aus Wald besteht[3], für die Nutzung von Windenergie zu. Gerade im November 2020 schuf das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit der Genehmigung von 22 Vorranggebieten für Windenergieanlagen in Ostthüringen Planungssicherheit. Nun führt die geplante Änderung des Thüringer Waldgesetzes zum Ausschluss von Waldflächen für den Zubau von Windenergie.

„Mit dem Verbot von Wind im Wald entfallen 40 % der bereits genehmigten Flächen im Regionalplan Ostthüringen sowie etwa 60 % aus dem Erstentwurf des Regionalplans Südwestthüringen. In diese Standorte haben Unternehmen bereits viele Gelder investiert“, so ThEEN-Beirat Frank Hummel.

Zudem fallen Einnahmen aus dem zu leistenden Flächenausgleich im Zuge des Windenergieanlagenbaus weg, mit dem von Trockenheit, Sturmschäden und Borkenkäferbefall stark geschädigte Wälder klimaangepasst aufgeforstet werden können.

Der Freistaat Thüringen will sich 2040 bilanziell zu 100 % aus Erneuerbaren Energien versorgen. Dafür ist ein kräftiger Zubau aller Erneuerbaren Energieträger, auch der Windkraft, notwendig. Gegenwärtig zeichnet sich eher ein rückläufiger Trend ab. So wurde in diesem Jahr bis Oktober 2020 durch ebenso viele Zu- wie Rückbauten von Windenergieanlagen ein Nettozubau von Null Anlagen verzeichnet. Die Leistung der stark rückläufigen Neugenehmigungen belief sich 2020 auf weniger als ein Drittel gegenüber 2016[4].

„Wir brauchen für die erfolgreiche Dekarbonisierung der Wirtschaft alle Erneuerbaren Energien, Planungssicherheit für investierende Unternehmen und Kontinuität der politischen Rahmenbedingungen“, so Hoppe.

 

1) Quelle: BWE ‐ Bundesverband WindEnergie – Landesgruppe Thüringen. https://www.wind‐energie.de/verband/lvs/thueringen/
2) Bei Nutzung von 1% der Landesfläche
3 )Quelle: ThüringenForst: WaldZahlen. https://www.thueringenforst.de/waldwissen/zahlen‐und‐fakten/
4 )Quelle: BWE - Bundesverband WindEnergie – Landesgruppe Thüringen