Klima Invest – Richtlinie des Landes Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen

Ziel der Richtlinie ist es, Energie einzusparen und die Treibhausgasemissionen in Thüringen zu reduzieren. Dabei werden Einstiegspakete für den Klimaschutz (z.B. externe Leistungen für Vorbereitung und Durchführung von Einstiegsberatungen) sowie Treibhausgasminderungskonzepte wie Klimaschutzkonzepte und -teilkonzepte gefördert.

Förderfähig sind zudem Konzepte zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und Straßenbeleuchtung im Eigentum des Antragstellers; gebäudetechnische Investitionen im Bereich kommunaler Liegenschaften zur Treibhausgasminderung sowie Energieeinsparung und Investitionen in E-Mobilität im Bereich der kommunalen Fuhrparke, z.B. auch E-Lasten­räder. Auch das Beraten, Bilden und Weiterbilden sowie Einführen von Energie- und Klimaschutzmanagementsystemen sind in der Richtlinie förderbar.

Förderberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise sowie Zweckverbände des Freistaats Thüringen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben (ausgenommen Einstiegspaket) müssen mindestens 7.500 EUR betragen.