Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Vorranggebiete Windenergie in Ostthüringen genehmigt

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat als oberste Landesplanungsbehörde die Vorranggebiete Windenergie des sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen genehmigt.

„Mit den nun klar festgelegten 22 Flächen für Windenergieanlagen erhalten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen Planungssicherheit beim Ausbau der klimafreundlichen Windenergie in Ostthüringen. Zu den Entwürfen des Teilplans Windenergie Ostthüringen gingen mehr als 10.000 Stellungnahmen ein, die von einer regen öffentlichen Beteiligung zeugen“, sagt Minister Benjamin-Immanuel Hoff.

Mit dem sachlichen Teilplan Windenergie weist die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen 22 sogenannte Vorranggebiete Windenergie aus. Das bedeutet, dass sich diese Gebiete zum Bau von Windenergieanlagen eignen und diese künftig auch nur an diesen 22 Standorten errichtet werden dürfen. In anderen Gebieten ist es verboten, Windenergieanlagen zu bauen.  

Minister Hoff betont: „Der nun genehmigte Planentwurf legt nachvollziehbar und transparent fest, wo Windenergieanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht. Somit wird ein unkontrollierter Ausbau der Windenergie verhindert und ein koordinierter Ausbau gesichert. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Unternehmen und Kommunen.“

  Am 8. April 2014 erklärte das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Steuerung der Windenergienutzung aus dem Jahr 2012 für unwirksam. Das Urteil wurde mit methodischen Planungsfehlern begründet. So schloss die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen damals bestimmte Gebiete wie Waldflächen von vornherein aus der planerischen Betrachtung aus. Das Oberverwaltungsgericht hielt das für rechtswidrig, da es bestimmte Waldflächen gibt, die für Windenergieanlagen geeignet seien und es dort kein Ausbauverbot gäbe. Somit seien geeignete Waldgebiete in die planerische Betrachtung einzubeziehen, stellten die Richter fest.  

2015 begann ein neuer Planungsprozess, der mit dem am 26. Juni 2020 beschlossenen und nun genehmigten Plan abgeschlossen ist. An den zwei Planentwürfen wurde jeweils die Öffentlichkeit beteiligt und es sind insgesamt ca. 10.150 Stellungnahmen eingegangen. Diese sind neben vielen weiteren Belangen wie Landschaftsschutz und Artenschutz von der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen bei der Planerstellung geprüft und berücksichtigt worden.  

Mit den klar definierten Gebieten, die zum Ausbau der Windenergie in Ostthüringen geeignet sind, sind einzelfallbezogenen Untersagungen nicht mehr nötig. Die in dem sachlichen Teilplan Windenergie enthaltenen 22 Vorranggebiete umfassen eine Fläche von etwa 1.882 Hektar. Dies entspricht 0,4 % der Regionsfläche Ostthüringens. Darunter sind etwa 748 Hektar Flächen in Waldgebieten.  

„Wind im Wald ist ein hochsensibles Thema und wir wägen genau ab zwischen Waldschutz und dem Ausbau klimafreundlicher Energieträger. Wir müssen uns klarmachen, dass der Klimawandel dramatische Folgen für unsere Wälder hat. Das sehen wir momentan fast überall. Der Ausbau der Windenergie trägt zum Klimaschutz bei und somit auch zum Schutz unserer Wälder. Dafür brauchen wir ausreichend geeignete Flächen“, so Hoff.  

Um den Energiebedarf in Thüringen künftig aus klimafreundlichen Energieformen decken zu können, hat die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen erstmals entsprechend der geltenden Rechtslage auch Vorranggebiete im Wald ausgewiesen. So wird eine verträgliche, ausgewogene und breit abgestimmte Nutzung der Windenergie ermöglicht.  

Derzeit wird im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft eine Änderung des Thüringer Waldgesetzes diskutiert, nach der die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald künftig ausgeschlossen sein soll. Hierüber hat der Landtag als Gesetzgeber zu entscheiden. Dem Ergebnis dieser parlamentarischen Debatte dürfen die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen und das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als Genehmigungsbehörde nicht vorgreifen. Sie müssen nach geltender Rechtslage handeln.  

Im Sinne einer größtmöglichen Planungssicherheit hat sich das TMIL dafür entschieden, den planerischen Willen der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zu würdigen und den Plan wie beantragt zu genehmigen.  

Hintergrund

Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen beschließt den Regionalplan Ostthüringen. Sie ist eine von vier Planungsgemeinschaften in Thüringen. Es handelt sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In dieser sind die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt, die kreisfreien Städte Gera und Jena sowie die Mittelzenten Altenburg, Bad Lobenstein, Eisenberg, Greiz, Pößneck, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda-Triebes, Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg und Schmölln/Gößnitz zusammengeschlossen.  

Alle vier Planungsgemeinschaften haben im Jahr 2015 die Fortschreibung der Regionalpläne begonnen. In der Planungsregion Mittelthüringen bestand ebenso wie in Ostthüringen die Besonderheit, dass die planerische Steuerung der Windenergienutzung gerichtlich für unwirksam erklärt worden war. Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat bereits 2018 einen sachlichen Teilplan Windenergie beschlossen. Dieser wurde Ende 2018 genehmigt und die Genehmigung im Staatsanzeiger bekannt gemacht.  

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Staatsanzeiger tritt der Plan in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass dies beim Teilplan Windenergie Ostthüringen zeitnah erfolgen wird.  

Nach Inkrafttreten des Plans können innerhalb eines Jahres Normenkontrollanträge beim Thüringer Oberverwaltungsgericht gestellt werden.  

Jeder Regionalplan ist kontinuierlich zu evaluieren und an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Diese können sich durch eine geänderte Gesetzeslage oder eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ergeben, in dem die Landesregierung Vorgaben für die Regionalplanung macht.