Quelle: MDR, Bundesverfassungsgericht

Verbot von Windrädern in Thüringer Wäldern ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

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Damit gab das Gericht einer Klage von Waldbesitzern statt, die Windräder errichten wollen. Ein Teil des Thüringer Waldgesetzes ist damit außer Kraft gesetzt.

Das Thüringer Waldgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Bundesländer könnten Windräder im Wald nicht generell verbieten, hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschieden. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier nicht beim Land, sondern beim Bund, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Der Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldeigentümer sei darum nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung der Karlsruher Richter setzt einen Passus im Thüringer Waldgesetz, der den Bau von Windkraftanlagen im Forst im Freistaat verbietet, außer Kraft.

Mitspracherecht der Länder nur bei Abstand

Der Bau von Windkraftanlagen ist im Bundesbaugesetz geregelt. Den Ländern wurde dort lediglich eingeräumt, einen Mindestabstand von einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Für ein generelles Verbot bestehe daher kein Spielraum, so das Verfassungsgericht. Mit der Entscheidung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde von neun Waldeigentümern Recht gegeben, die das Verbot als ungerechtfertigten Eingriff in ihr Privateigentum angesehen hatten.

Die Bäume auf den Grundstücken der Kläger waren teilweise von Schädlingen befallen gewesen und gefällt worden. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das aktuelle Thüringer Waldgesetz aber nicht zuließ. Einer Neuregelung von 2020 zufolge war die Änderung der Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht erlaubt. Der Landtag in Erfurt hatte damals einem entsprechenden Vorschlag von CDU und FDP zugestimmt.

Bund macht Druck mit Bundesgesetz zu Windkraft

Neben Thüringen haben auch andere Bundesländer die Nutzung des Waldes für Windkraftanlagen untersagt. Sie müssen jetzt ihr Gesetz überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Außerdem hat der Bund in diesem Jahr das "Wind-an-Land-Gesetz" verabschiedet. Danach müssen die Bundesländer bis Ende 2032 zwei Prozent ihrer Fläche für die Windenergie reservieren. Derzeit sind es weniger als ein Prozent. Das Gesetz, das Wälder nicht ausspart, tritt im Februar 2023 in Kraft.

Originalmeldung des MDR: Link

Original Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes: Link

 

Hintergrund:

ThEEN-Meldung vom 17.12.2020 "Änderung des Thüringer Waldgesetzes blockiert dringend benötigten Windenergie-Zubau"