Quelle: TMUEN

Thüringer Landes-Wärmeplanungsgesetz beschlossen

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundes- "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze"  in und für Thüringen wurde am 13. Juni 2024 vom Landtag beschlossen.

Mit dem Beschluss schafft Thüringen Rechtssicherheit, so dass Gemeinden mit der Wärmeplanung beginnen können. Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Das Thüringer Gesetz stellt klar:  

  • Die Gemeinden in Thüringen sind planungsverantwortliche Stellen für die kommunale Wärmeplanung und können mit angemessener Kostenerstattung (Konnexitätsprinzip) durch das Land rechnen. Noch in diesem Jahr sollen die Gemeinden eine erste Zuweisung in Höhe von 7 Millionen vom Land aus dem Sondervermögen Energiekrise bekommen.
  • Sogenannte Konvoiverfahren sollen möglich sein, also eine gemeinsame Wärmeplanung mehrerer Gemeinden - wie auch jede darüber hinaus mögliche Form interkommunalen Zusammenarbeit.
  • Das Ausführungsgesetz legt eine Veröffentlichungs- und Anzeigepflicht von Wärmeplänen fest  

Zur Meldung des TMUEN