Quelle: TMIL

Thüringer Kabinett beschließt Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Umsetzung der verbindlichen Bundesvorgaben zum Ausbau der Windenergie und Vorlage regionaler Teilflächenziele in den Thüringer Planungsregionen

Staatssekretär Weil: „Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms stärken wir insbesondere unsere ländlichen Räume. Durch die Aufnahme weitere Kleinstädte und Landgemeinden als sogenannte Grundzentren stellen wir die Weichen für die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Außerdem setzten wir die verbindlichen Bundesvorgaben zum Ausbau der Windenergie um und legen regionale Teilflächenziele in den Thüringer Planungsregionen vor.“

Das Kabinett hat heute (09.07.2024) einstimmig die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Mit der Teilfortschreibung wurden nur bestimmte Abschnitte des bestehenden LEP aktualisiert. Das betrifft die Themenbereiche Handlungsbezogene Raumkategorien, Zentrale Orte / Mittelbereiche / Grundversorgungsbereiche und Energie. Staatssekretär Weil betonte, dass die Gemeindeneugliederungen und der Ausbau klimafreundlicher Energieträger die Fortschreibung des LEP besonders dringlich gemacht hätten.

Im LEP wurde festgelegt, dass alle neu gebildeten Gemeinden, die bis 2035 eine prognostizierte Einwohnerzahl von mindestens etwa 6.000 erreichen, die Funktion eines Grundzentrums übernehmen. Damit enthält das LEP zehn zusätzliche Grundzentren (Gemeinden „Am Ettersberg, Amt Wachsenburg, Drei Gleichen, Föritztal, Georgenthal, Grammetal, Harztor, Nessetal, Nobitz und Unterwellenborn).

Die beschlossene Teilfortschreibung des LEP enthält außerdem drei zusätzliche Oberzentren (neben Erfurt, Jena und Gera). Damit befindet sich in jeder der vier Thüringer Planungsregionen mindestens ein Oberzentrum. Die Ausweisung neuer Oberzentren dient der Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnis und stärkt alle Landesteile. Folgende Oberzentren kommen neu hinzu:

  • das Oberzentrum Eisenach,
  • das Oberzentrum Nordhausen,
  • das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen, das aus den sechs Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen, Oberhof, Meiningen und Schmalkalden gebildet wird

Bereits im Juni 2024 hatten das TMIL, die vier Städte der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Oberzentrum Südthüringen“ (Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof) sowie Schmalkalden und Meiningen einen raumordnerischen Vertrag geschlossen. In dem Vertrag wurde eine enge Kooperation vereinbart, die eine ausgeglichene, faire Entwicklung des gesamten Südthüringer Raums gewährleisten wird.

Staatssekretär Weil betonte die Bedeutung der Oberzentren für die umliegenden ländlichen Räume: „In den Oberzentren werden hochwertige Funktionen der sozialen und wirtschaftlichen Daseinsvorsorge mit landesweiter Bedeutung konzentriert und zukunftsfähig weiterentwickelt. Für Landesregierung ist das übergeordnete Ziel bei der Ausweisung des funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen, ein Gegengewicht zu benachbarten nahegelegenen Oberzentren auf bayrischer und hessischer Seite zu schaffen.“

Beschlossen wurde durch das Kabinett auch, dass die Planungsmethodik für funktionsteilige Oberzentren in der nächsten Wahlperiode bei der beabsichtigten Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen überprüft und die tatsächliche Zusammenarbeit funktionsteiliger Zentraler Orte evaluiert wird.

Mit dem LEP geht Thüringen außerdem einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der Energiewende, Dekarbonisierung und Ausbau der Windenergie. Der LEP berücksichtigt die verbindlichen Bundesvorgaben, nach denen 2,2 % der Landesfläche bis 2032 für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen sein müssen. Das entspricht 35.600 Hektar. Derzeit sind einschließlich der Regionalplanentwürfe Südwestthüringen, Nordthüringen und Mittelthüringen nur 1,1 % der Landesfläche für Vorranggebiete Windenergie vorgesehen.

Der LEP macht erstmals verbindliche Vorgaben für den regionalen Ausbau der Windenergie in den vier Planungsregionen. Angesichts unterschiedlicher landschaftsräumlicher Voraussetzungen werden für die Planungsregionen folgende Flächenausbauziele für das Jahr 2032 festgelegt:

  • für Nordthüringen 3 %,
  • für Mittethüringen 2,2 %,
  • für Südwestthüringen 2,0 %
  • und für Ostthüringen 1,7 %.

„Unser Ziel ist, eine geordnete, faire und angemessene Verteilung der Vorranggebiete Windenergie, bei der wir die vielfältigen Landschaftsräume Thüringens berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie im Wald hauptsächlich solche Flächen in Frage kommen, die bereits Schäden aufweisen“, so Torsten Weil.

Hintergrund:
Das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen wurde Anfang 2022 eingeleitet. Im Verfahren wurden Öffentlichkeit und der Behörden mehrfach beteiligt. Unter anderen waren alle Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise und kreisfreien Städte, die vier Regionalen Planungsgemeinschaften, die kommunalen Spitzenverbände, die Nachbarländer Thüringens sowie weitere betroffene Kammern, Verbände und Vereine in die Fortschreibung eingebunden. Über 1000 Stellungnahmen wurden abgegeben. Diese Stellungnahmen enthielten über 4000 einzelnen Sachäußerungen, die zu prüfen und zu bewerten waren. Zum Thema Windenergie wurden die meisten Stellungnahmen vorgebracht. Als zweitwichtigstes Thema erwiesen sich die Zentralen Orte. Die Bekanntmachung der Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Eine Vorabversion der Änderung des Landesentwicklungsprogramms steht auf der TMIL-Homepage zur Einsicht bereit.

Download Vorabversion der Änderung des Landesentwicklungsprogramms (PDF)