Thüringer Staatskanzlei

Thüringen für Stärkung von Biomasse, Solarstrom und lokalen Energieprojekten

Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht fordert im Bundesrat Änderungen der geplanten EEG-Novelle

Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hat sich heute im Bundesrat für mehrere Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbaren Energien-Gesetzes ausgesprochen. "Wir fordern, dass derjenige, der Solarstrom für den privaten Eigenverbrauch erzeugt, bei der EEG-Umlage nicht schlechter gestellt wird als Industriebetriebe. Im Bereich der Biomasseanlagen wollen wir die Umrüstung der Anlagen so fördern, dass sie die schwankende Produktion aus Wind und Solar besser ausgleichen können. Schließlich ist es unser Ziel, dass die Länder bei der weiteren Ausgestaltung des EEG ausreichend beteiligt werden. Das gilt insbesondere für das geplante neue Ausschreibungssystem."

Lieberknecht bestätigte zwar, dass die Bundesregierung mit der vorliegenden Novelle in einigen Punkten auf die Anliegen der Länder bereits eingegangen sei: So enthalte die EEG-Novelle einen umfassenden Bestandsschutz für Altanlagen zur industriellen Eigenversorgung, die von der EEG-Umlage befreit bleiben. Der Ausbau von Windkraft im Binnenland auch in mittleren Lagen bleibe nach der EEG-Novelle rentabel. Zudem werde das Aufrüsten von bestehenden Windkraftanlagen, das so genannte Repowering, nicht auf den Ausbaukorridor von 2.500 MW pro Jahr angerechnet. Bei der Biomasse bleibt eine Ausbauperspektive für Bestandsanlagen erhalten. Die Ministerpräsidentin stellte aber auch fest, dass es bei einigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf gebe.

Dazu gehöre der Bereich der Biomasse, die als regelbarer erneuerbarer Energieträger bei der Umsetzung der Energiewende in Thüringen eine entscheidende Rolle in der Strom- und in der Wärmeproduktion spiele. Zentrales Anliegen von Thüringen im Vorfeld der Gesetzgebung war immer die Sicherstellung einer auskömmlichen Ausbauperspektive für bestehende Biomasseanlagen. Anlagenbetreiber sollen in Zukunft ihre Anlagen so umrüsten können, dass sie die schwankende Produktion aus Wind und Solar besser ausgleichen können. „Deshalb muss die bestehende Flexibilisierungsprämie auch erhalten bleiben“, forderte die Thüringer Regierungschefin. Der Deckel für die Flexibilitätsprämie sollte daher gestrichen oder zumindest angehoben werden.

Im Bereich der Nutzung selbst erzeugten Stroms sprach sich Lieberknecht dafür aus, zukünftig nicht zwischen industriellen und nicht-industriellen Anlagen zur Eigenversorgung zu unterschieden. „Privathaushalte, die Solarstrom für den Eigenverbrauch erzeugen, dürfen durch die EEG-Umlage nicht schlechter gestellt werden als Industriebetriebe, zumal es sich bei den privaten Haushalten zumeist um eine saubere Solaranlage auf dem Dach handelt, während es bei Unternehmen oft um Kohle- oder Gaskraftwerke geht, so Lieberknecht.

Lieberknecht forderte zudem, dass die Bagatellgrenze für kleine Eigenerzeugungsanlagen nicht zu niedrig bemessen sein dürfe. „Hier setzen wir uns für eine maßvolle Anhebung der Grenze ein. Dadurch beseitigen wir unnötige Nachteile für die Solarenergie und bewahren die Branche vor weiterem Arbeitsplatzabbau. Hinsichtlich der für 2017 angestrebten Neugestaltung des Fördersystems durch die Einführung eines Ausschreibungssystems anstelle der bisherigen festen EEG-Vergütung, forderte Lieberknecht die Beteiligung der Länder. „Hier muss die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden“, stellte Lieberknecht heraus.

Sie wies zudem darauf hin, dass Thüringen einen Antrag zur Änderung des Bundesbedarfs­plangesetzes stellen werde. „Damit wollen wir erreichen, dass die Erdverkabelung als technische Alternative für alle Stromleitungsvorhaben anerkannt wird, die dem Ausbau der Übertragungsnetze dienen.“

Die Ministerpräsidentin bezeichnete die Energiewende in ihrer Rede als ein politisches Generationen-Vorhaben. „Es handelt sich um ein Reformprojekt, das unser Land in jedem Fall verändern wird.“ Es habe bereits in den vergangenen Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die erneuerbaren Energieträger am Markt durchsetzen konnten und ein Innovationsschub ausgelöst worden sei. Der große Erfolg des Gesetzes habe jedoch die Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energien stark verändert, da als Folge des massiven Ausbaus die EEG-Umlage in den letzten Jahren fast schon explosionsartig angestiegen sei. (EEG-Umlage 2009: 1,3 Cent/kWh, 2011: 3,53 Cent/kWh, 2014: 6,24 Cent/kWh.) „Die damit verbundenen Strompreissteigerungen gefährden nicht allein den Industriestandort Deutschland, sondern gefährden auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende. Deshalb ist eine grundlegende Neujustierung des Gesetzes richtig und wichtig“, stellte Lieberknecht fest. Wir sollten uns aber auch bewusst sein, dass die EEG-Novelle nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland sei. Im Energiewirtschaftsrecht müssten weitere Themen angegangen werden. „Ich nenne hier zum Beispiel den Ausbau der Netze. Hier geht Thüringen mit dem Bau einer Höchstspannungsleitung durch den Thüringer Wald erheblich in Vorleistung. Die Thüringer Landesregierung steht hinter dem Vorhaben, die Trasse zu bauen. Anders sieht es allerdings mit Überlegungen aus, eine zweite Trasse entlang der Autobahn A 9 zu errichten. Hier muss der Nachweis erst noch erbracht werden, dass diese Trasse sinnvoll und notwendig ist“, unterstrich die Ministerpräsidentin.

Die Videoaufzeichnung der Rede von Ministerpräsidentin Lieberknecht finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesrats: http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=3441544