BSW-Solar

"Sonnensteuer" jetzt auch noch für Eigenheimbesitzer?

Solarwirtschaft fordert Verzicht auf Sonnensteuer und will andernfalls in Karlsruhe gegen EEG-Novelle klagen

Dach mit Photovoltaik
Foto: Fa. Timo Leukefeld - Energie verbindet.

Die Unterhändler der Regierungskoalition diskutieren gegenwärtig angeblich, künftig alle neuen Betreiber von Solarstromanlagen erheblich finanziell zu belasten, wenn sie Strom für den Eigenbedarf erzeugen. Anders als bislang geplant sollen nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung jetzt selbst Eigenheimbesitzer künftig 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstrom zahlen, derzeit wären das rund 2,5 Cent je Kilowattstunde.

„Das schlägt dem Fass den Boden aus! Hier droht der größte Rollback seit Beginn des Klimaschutzes in Deutschland. Wer Klimaschützer derart bestraft, wird die Energiewende gegen die Wand fahren“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Aufgrund der starken Förderkürzungen war die Photovoltaik-Nachfrage zuletzt bereits um zwei Drittel eingebrochen. Die Solarbranche rechnet damit, dass mit der geplanten „Sonnensteuer“ kaum noch Investitionen in neue Solarstromanlagen und Speichersysteme getätigt werden und die Solarenergie-Ausbauziele der Bundesregierung verfehlt werden. Der Strompreis für die Allgemeinheit werde dadurch nicht gesenkt, stellten erst jüngst Wissenschaftler im Auftrag der Bundesregierung fest.

Während Klimaschützer künftig zur Kasse gebeten werden, soll der Eigenstromverbrauch des Kohlebergbaus von den Kosten der Energiewende befreit werden. Im Schatten einer größtenteils vorgeschobenen Kostendebatte werde mit der aktuellen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes darüber entschieden, wer künftig mit welcher Technologie das Rennen macht. Körnig: „Geht es weiter mit der Demokratisierung und Modernisierung unseres Energiesystems oder erleben wir eine Remonopolisierung und Zementierung überkommener zentraler Versorgungsstrukturen?“

Wenn sich die Vernunft jetzt nicht doch noch durchsetzt und die „Sonnensteuer“ vom Bundestag in den nächsten Tagen gekippt wird, bleibt nur der Weg vors Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Das Vorhaben, solaren Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage zu belasten, verstößt nach übereinstimmender Einschätzung zahlreicher Juristen gegen das Grundgesetz.

Die von der Bundesregierung geplante finanzielle Belastung von Solarstrom-Selbstversorgern senkt nicht die Energiewende-Kosten, wie von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wiederholt behauptet wurde. Zu diesem Ergebnis kommt ausgerechnet ein Gutachten, das von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben wurde. Die Gutachter empfehlen darin, Solarstrom von Umlagen und Netzentgelten befreit zu halten, um einen weiteren Ausbau der Solarenergie wirtschaftlich zu ermöglichen. Finanzielle Mehrbelastungen seien für die Allgemeinheit mit der Beibehaltung der EEG-Umlagebefreiung von Solarstrom nicht verbunden. Der Verbraucher-Strompreis profitiere vielmehr sogar derzeit durch eine „Entlastung der EEG-Umlage“. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband hält das Kostenargument für vorgeschoben.

Körnig sieht jetzt den Bundestag in der Pflicht, die „Sonnensteuer“ aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. „Andernfalls setzt sich die Politik dem Verdacht aus, sich zum Erfüllungsgehilfen großer Energiekonzerne zu machen. Diese haben großes Interesse an dieser Abgabe, um nicht durch eine zunehmende Energieversorgung in Bürgerhand weitere Marktanteile zu verlieren“, so Körnig. Ihr Interessenverband hatte wiederholt gefordert Solaranlagenbetreiber finanziell mit der EEG-Umlage zu belasten.

Weitere Informationen

Link zum Gutachten der Bundesregierung: http://bsw.li/1i7XVZH
(Bitte beachten Sie im Besonderen Seite 78 und 84)

Pressemitteilungen des BSW-Solar zur EEG-Novelle: http://bsw.li/1g1W36U