Quelle: TMIL

Novellierte Thüringer Bauordnung verabschiedet

Unter anderem Anpassungen: Energiewende und Entbürokratisierung

Die Thüringer Bauordnung wurde zuletzt 2014 umfassend novelliert. Das heute vom Thüringer Landtag verabschiedete Gesetz stellt nach 10 Jahren erneut eine umfassende Fortschreibung und Neugliederung der Bauordnung dar und nimmt eine Vielzahl von Anpassungen vor.

Die Novelle der Thüringer Bauordnung war darüber hinaus notwendig, um europarechtliche Verpflichtungen erfüllen zu können. So müssen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen verfahrensrechtliche Erleichterungen für die Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden. Auch die Regelungen zur Bauvorlageberechtigung müssen für Personen mit Berufsbefähigungen aus anderen Mitgliedsstaaten geöffnet werden, um die Kompromissregelung mit der Europäischen Kommission umzusetzen und somit auch ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.

Folgende wesentliche Änderungen der Bauordnung sollen vorgenommen werden:

Entbürokratisierung

Digitale Baugenehmigungsverfahren werden ermöglicht und damit Bauverfahren beschleunigt. Bislang standen einem digitalen Antrag rechtliche Hürden entgegen, die mit der verabschiedeten Bauordnung beseitigt werden. Schriftform- und Unterschriftserfordernisse werden bis auf ganz wenige begründete Ausnahmen abgeschafft. Damit ist es künftig rechtssicher möglich, Bauanträge digital zu beantragen.

Energiewende

Darüber hinaus wird die Bauordnung einen Beitrag leisten, Treibhausemissionen zu reduzieren, indem verschiedene Maßnahmen zu Gunsten einer Energiewende umgesetzt werden. Auch dafür werden die materiellen Anforderungen fortentwickelt. Die Novelle ermöglicht es Hausbesitzer:innen auch nachträglich, Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende zu ergreifen. So werden die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Doppel- und Reihenhäusern erleichtert, indem die vorgeschriebenen Abstände zu Brandwänden verringert werden. Geräuscharme Wärmepumpen können an der Grundstücksgrenze errichten werden. Dafür müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Auf Bestandsgebäuden sollen bis zu 40 cm Wärmedämmung aufgebracht werden können, was nach bisherigem Recht abstandsflächenrechtlich unzulässig war. Die Errichtung von Solarparks in entsprechenden Bebauungsplangebieten bzw. an Autobahnen oder übergeordneten Schienenwegen wird erleichtert. Anlagen im 200m Abstand von Autobahnen und übergeordneten Schienenwegen) werden genehmigungsfrei gestellt (unter Voraussetzung der gesicherten Erschließung und der Zustimmung der Gemeinde). Der Bau von Windenergieanlagen im Außenbereich wird durch den Wegfall von Abstandsflächen fortan leichter möglich. Die Abstände zu Wohnsiedlungen bleiben jedoch bestehen.

Zur Pressemeldung des TMIL.