Fachverband Biogas

Mit dem Rasenmäher Ökostrom ernten

Biogasanlagen können ab sofort wieder private und kommunale Pflanzenabfälle entsorgen / Fachverband Biogas erwirkt Rechtsklarheit / Wichtiges Signal für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort

Gute Nachrichten für Deutschlands Hobbygärtner und Kommunen: Biogasanlagen können ab sofort wieder wie gewohnt Pflanzenabfälle aus Gärten, kommunalen  Parkanlagen, Sportplätzen und der Landschaftspflege verwerten und daraus klimafreundlichen, heimischen Ökostrom produzieren.

Diese Praxis war seit August 2014 durch eine klärungsbedürftige Rechtslage im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) unterbunden worden. Der Fachverband Biogas e.V. konnte nun eine Klärung des Problems erwirken: „Wir sind sehr froh, dass wir uns mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf eine Auslegung des Sachverhaltes verständigen konnten, die unseren Betreibern Rechtssicherheit bietet und die sinnvolle Verwertung der Abfälle nun wieder ermöglicht“, sagt Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas.

Seit Jahren bieten bundesweit mehr als 1.000 Biogasanlagen Privatleuten und Kommunen den Service an, ihre Pflanzabfälle in der Biogasanlage zu verwerten. Ein Angebot, das sehr gerne angenommen wurde. Umso größer daher das Unverständnis von Biogasanlagenbetreibern und Gemeinden, als plötzlich Juristen aufgrund der Neufassung des EEG davor warnen mussten, solche Materialien in so genannten NawaRo-Anlagen einzusetzen. Nach juristischer Einschätzung war es nicht auszuschließen, dass der Einsatz von Grüngut zum Verlust der kompletten Vergütung für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und damit in die Insolvenz geführt hätte. Nun wurde klargestellt, dass Grüngut weiterhin als nachwachsender Rohstoff im Sinne des EEG gilt.

„Wir haben uns insbesondere über das Engagement der betroffenen Gemeinden gefreut, die uns mit Briefen an das Ministerium dabei unterstützt haben, eine Lösung herbeizuführen. Die Entsorgungsdienstleistung der Biogasanlagen vor Ort ist in höchstem Maße wünschenswert und sorgt zudem für ein gutes Nachbarschaftsklima“, führt der Hauptgeschäftsführer aus.

Allerdings ist nicht nur das Grüngut von der neuen Definition des Landschaftspflegematerials im EEG 2014 betroffen. Mehr als 100 Biogaserzeuger des Ökolandbaus geraten aktuell  wirtschaftlich in Schieflage, weil die Neudefinition keine gesonderte Förderung für den Anbau von Klee, Luzerne und deren Mischungen mit Gras mehr vorsieht. Auch hier verhindert der Gesetzgeber durch eine unklare Rechtslage den Einsatz von ökologisch sehr förderungswürdigen, ohnehin in der Landwirtschaft anfallenden Substraten zur Erzeugung von Strom und Wärme. Der Fachverband Biogas wird sich daher auch hierzu weiterhin dafür einsetzen, eine einvernehmliche und rechtssichere Lösung mit dem Ministerium herbeizuführen.