Quelle: TMUEN, MDR
Landtag beschließt Windbeteiligungsgesetz für Kommunen
Bisher galt laut Bundesgesetz (EEG) eine freiwillige Beteiligung von Kommunen und Betroffenen vor Ort, die in Thüringen durch Vergabe des Siegels „Faire Windenergie“ für Anlagenbetreiber durch die Landesenergieagentur ThEGA unterstützt wurde. Thüringens Kommunen in einem Umkreis von 2500 Metern zu Windenergieanlagen werden nun verbindlich finanziell profitieren, so dass Kommunen künftig von den Betreibern der Windenergieanlagen eine Zahlung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom verlangen können. Pro Anlage können das mehr als 20 000 Euro pro Jahr sein. Für Kommunen, in denen bereits Windkraftanlagen stehen, greift das Gesetz für neue Anlagen und bei Repowering bestehender Anlagen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah zusätzlich eine Beteiligung der Bürger:innen (Anwohner:innen) mit 0,1 Cent pro Kilowattstunde vor. Diese direkte Bürgerbeteiligung fand jedoch im Landtag keine Mehrheit.