Quelle: TMUEN

Kommunen bekommen Förderung für Wärmeplanung

Landesverordnung schafft Klarheit und Planungssicherheit

Für das schon Mitte Juni verabschiedete Wärmeplanungsgesetz beschloss das Kabinett heute eine Verordnung, die den finanziellen Rahmen absteckt und damit finanzielle Planungssicherheit schafft (Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung/ ThürWPKEVO). Weil die Kommunen die planungsverantwortlichen Stellen nach Wärmeplanungsgesetz sind, bekommen sie für Personal,  externe Gutachten und Beteiligungsprozesse ab Oktober 2024 eine jährliche Zuweisung. Zunächst 7 Mio. Euro in 2024, ab 2025 gut 10 Mio. Euro pro Jahr, aufgeteilt nach Gemeindegrößen.

Dazu erklärt Energieminister Stengele: „Diese Verordnung schafft jetzt Klarheit. Die Wärmeplanung muss planbar, rechtssicher und finanzierbar sein. Die Wärmewende in Thüringen kann nur gelingen, wenn es qualitativ hochwertige Wärmepläne in den Kommunen gibt, die zügig umgesetzt werden. Je schneller die Kommunen mit ihrer Planung vorankommen und je besser diese sind, desto schneller haben auch die Hausbesitzer Klarheit über ihre Optionen, etwa Fernwärme oder Wärmepumpe. Eine gute Planung ist eine verlässliche Grundlage für die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger.“

Die Landesregierung rechnet mit Gesamtkosten (Personal und externe Planung) von etwa 50 Mio. Euro bis 2028, die aus dem Haushalt des Energieministeriums bereitgestellt werden. Mit dem Geld sollen die Planungsschritte des Wärmeplanungsgesetzes umgesetzt werden: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenarien, Umsetzungsstrategie und Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Abschluss der Wärmeplanung werden die tatsächlichen Kosten mit einer sogenannten Spitzabrechnung ermittelt, so dass jede planungsverantwortliche Stelle genau die finanziellen Mittel erhält, die sie benötigt.

Hintergrund

Das übergeordnete Wärmeplanungsgesetz Thüringens setzt zusammen mit der Verordnung die Bundesgesetzgebung um. Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Konvoiverfahren sind möglich, also eine gemeinsame Wärmeplanung mehrerer Gemeinden.

Zur Originalmeldung des TMUEN