Quelle: Deutscher Bundestag

Grünes Licht für Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Der Umweltausschuss hat der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am Mittwoch zugestimmt.

Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (20/7502) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, während die CDU/CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke dagegen votierten.

Zuvor hatte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP angenommen, mit dem die geplanten Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nun nicht nur - wie in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs - für Windenergieanlagen und Elektrolyseure zur Herstellung von Wasserstoff gelten, sondern auch für alle anderen Industrieanlagen, die nach dem BImSchG genehmigt werden. Besonders profitieren sollen jedoch weiterhin Erneuerbare-Energien-Anlagen, sie erhielten in einzelnen Punkten extra Erleichterungen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzrecht zu vereinfachen, damit Anlagen, vor allem Windanlagen, schneller gebaut werden können.

Um die Änderungen der Novelle war monatelang gerungen worden: Seit Mitte 2023 hing der Entwurf im parlamentarischen Verfahren. Neben den Bundesländern hatten vor allem Vertreter der Industrie den Gesetzentwurf kritisiert und eine generelle Verkürzung der Genehmigungsverfahren für alle industriellen Anlagen gefordert, die an eine „klimaneutrale Produktionsweise angepasst werden müssen“. Auch Sachverständige in der Anhörung im Bundestag mahnten im vergangenen September Änderungsbedarf an. Erst im Mai dieses Jahres einigten sich die Koalitionsfraktionen auf den am heutigen Mittwoch im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrag, der auch Vereinbarungen des sogenannten Beschleunigungspaktes zwischen Bund und Ländern entspricht. So soll künftig ohne Absenkung von Umweltstandards schneller genehmigt und gebaut werden, in dem unter anderem ein vorzeitiger Baubeginn ausgeweitet, das Antragsverfahren digitalisiert und die Erörterung verkürzt beziehungsweise teilweise ausgesetzt wird. Der Ersatz von bestehenden Windrädern, Repowering genannt, wird zudem erleichtert - Windradtypen und Betreiber können künftig einfacher gewechselt werden.

Die Koalitionsfraktionen betonten in der Ausschusssitzung Umfang und Tragweite der Änderungen: Mit der Novelle setze man ein zentrales Vorhaben der Ampel um. Die jetzige Novelle des BImSchG sei die größte seit 30 Jahren. Planungs- und Genehmigungsverfahren würden erheblich beschleunigt, gleichzeitig das Klima besser geschützt. Im parlamentarischen Verfahren sei der Gesetzentwurf noch an vielen wesentlichen Stellen noch einmal angefasst worden, um Beschleunigungspotenziale zu heben, betonte die SPD-Fraktion. Das sei dringend nötig, denn bis 2030 seien rund 20.000 zusätzliche Verfahren allein für den Umbau von Industrieanlagen zu erwarten. Hinzu kämen Verfahren für das Repowering von Windanlagen und den Bau von Elektrolyseuren.

Bei der CO2-Einsparung müsse Deutschland schneller vorankommen, betonte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Daher brauche es einen Turbo für die ökologische Transformation der Wirtschaft - allerdings bei gleichbleibenden Schutzstandards. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sei eine tragende Säule der Umweltgesetzgebung in Deutschland, und diene der Abwehr von Gefahren durch Emissionen von Industrieanlagen. Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz gelte es zu erhalten, betonte eine Grünen-Abgeordnete. Die Aufnahme des Klimaschutzes als Schutzgut ins Gesetz diene zudem der Rechtsklarheit und schaffe die Grundlage für weitere Verordnungen.

Weiterhin Kritik äußerte die CDU/CSU-Fraktion: Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz, der sogenannte Planungsbeschleunigungs-Pakt, seien nicht vollständig aufgenommen worden, Potenziale zur Beschleunigung blieben ungenutzt. Von den Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren profitierten nämlich noch immer nicht alle Anlagen, so eine Abgeordnete. Immer noch würde zwischen Erneuerbare-Energien-Anlagen und anderen Industrieanlagen unterschieden. Den „Super-Turbo“ bekämen nicht alle: Die Stichtagsregelung in jedem Verfahrensschritt gelte zum Beispiel nur für die Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Die Aufnahme des „Schutzgutes Klima“ werde außerdem nur zu Rechtsunsicherheiten, damit zusätzlichen Anforderungen für Unternehmen führen und jegliche Beschleunigung ausbremsen.

Kritik kam auch von der AfD-Fraktion und der Gruppe Die Linke: Letztere signalisierte zwar grundsätzlich Zustimmung zu dem Ziel des Gesetzentwurfs, bemängelte aber, dass es den Behörden vor Ort für die Umsetzung beschleunigter Verfahren an dem nötigen zusätzlichen Personal fehle. Für dieses Problem biete der Gesetzentwurf keine Lösung. Die AfD lehnte den Gesetzentwurf rundweg ab: Mit der Energiewende sei die Ampel auf einem Irrweg, der Ausbau insbesondere der Windkraft verschandele Landschaften, schädige die Natur und sei noch dazu teuer. Um ihn noch schneller voranzutreiben würden Einspruchsmöglichkeiten der Bürger beschnitten, während andere Industriebetriebe förmlich sabotiert würden, meinte ein Abgeordneter.

Den Vorwürfen widersprach die FDP: Die Änderungen der Koalition zielten auf eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle Industrien - etwa, wenn es um einen Fuel Switch, den Wechsel von fossilen auf klimafreundliche Brennstoffe, gehe. Nur in einem Punkt, bei der Genehmigungsfiktion, werde die Windkraft begünstigt, räumte ein Mitglied der Fraktion ein. Insofern gebe es für sie einen besonderen Turbo. Grund sei hier eine geringere Gefahrenlage. Die Beteiligungsfiktion jedoch gelte für alle Industrieanlagen, ebenso wie der vorzeitige Baubeginn, Prognosebescheid oder die Stärkung des Projektmanagers - alles Forderungen des Bundesrates und der Industrie.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-956366