Entwurf Thüringer Klimaschutzgesetz (ThürKlSchG)

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat für Thüringen ein Klimaschutzgesetz des Freistaates Thüringen (ThürKlSchG) erarbeitet. Dieser Entwurf wird am Freitag (16.05.2014) in einer Expertenanhörung im Thüringer Landtag diskutiert, bei der auch der ThEEN e.V. eingebunden ist.

Das Klimaschutzgesetz formuliert verbindliche Klimaschutzziele, die mit einem Klimaschutzplan unterlegt werden, der darlegt wie diese erreicht werden sollen (mit Berichtspflicht an den Landtag).

Ansatzpunkte sind

  • ein verbindliche Konzept für eine klimaneutrale Landesverwaltung,
  • die Erstellung von Klimaschutzkonzepten in Kommunen und Landkreisen und einen Förderplan zur Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen sowie
  • Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen.

Ferner wird beabsichtigt, einen Klimaschutzrat einzurichten. Dieser wurde schon parallel beim Thüringer Klimakongress 2014 berufen. Dem fünfköpfigen Thüringer Klimarat gehören folgende Wissenschaftler an: Dr. Paul Becker (Deutscher Wetterdienst), Prof. Dr. Christian Bernhofer (TU Dresden), Dr. Markus Reichstein (Max-Planck-Institut für Biogeochemie Jena), Prof. Dr. Kai U. Totsche (FSU Jena) sowie Prof. Dr. Peter C. Werner (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung).

In Deutschland gibt es kein bundesweites Klimaschutzgesetz. Landesklimagesetze existieren seit 2013 in NRW und Baden-Württemberg, im parlamentarischen Verfahren sind die Gesetzesentwürfe in Bremen und Rheinland-Pfalz, weitere Bundesländer beabsichtigen ein Landesklimaschutzgesetz zu erarbeiten.