Entwurf Thüringer Klimaschutzgesetz (ThürKlSchG)
Das Klimaschutzgesetz formuliert verbindliche Klimaschutzziele, die mit einem Klimaschutzplan unterlegt werden, der darlegt wie diese erreicht werden sollen (mit Berichtspflicht an den Landtag).
Ansatzpunkte sind
- ein verbindliche Konzept für eine klimaneutrale Landesverwaltung,
- die Erstellung von Klimaschutzkonzepten in Kommunen und Landkreisen und einen Förderplan zur Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen sowie
- Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen.
Ferner wird beabsichtigt, einen Klimaschutzrat einzurichten. Dieser wurde schon parallel beim Thüringer Klimakongress 2014 berufen. Dem fünfköpfigen Thüringer Klimarat gehören folgende Wissenschaftler an: Dr. Paul Becker (Deutscher Wetterdienst), Prof. Dr. Christian Bernhofer (TU Dresden), Dr. Markus Reichstein (Max-Planck-Institut für Biogeochemie Jena), Prof. Dr. Kai U. Totsche (FSU Jena) sowie Prof. Dr. Peter C. Werner (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung).
In Deutschland gibt es kein bundesweites Klimaschutzgesetz. Landesklimagesetze existieren seit 2013 in NRW und Baden-Württemberg, im parlamentarischen Verfahren sind die Gesetzesentwürfe in Bremen und Rheinland-Pfalz, weitere Bundesländer beabsichtigen ein Landesklimaschutzgesetz zu erarbeiten.