Quelle: TMIL
Windenergie: Kabinett beschließt Entwurf für Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Das Kabinett hat heute (22.11.) den ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. In der heutigen Regierungsmedienkonferenz (RMK) bezeichnete Ministerin Karawanskij das LEP als wichtigen Meilenstein der Landesentwicklung. Im Entwurf des LEP werden zehn neue Grundzentren definiert. Das betrifft die Gemeinden „Am Ettersberg, Amt Wachsenburg, Drei Gleichen, Föritztal, Georgenthal, Grammetal, Harztor, Nessetal, Nobitz und Unterwellenborn. Diese Gemeinden haben sich in letzten Jahren neu gebildet. Prognosen ergaben, dass sie bis 2035 die für Grundzentren nötigen 6.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben werden. Grundzentren sind wichtige Impulsgeber und Ankerpunkte, um wichtige öffentliche Dienstleistungen für die ländlichen Raum zu bieten und gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern. Der Entwurf enthält zudem zwei neue Oberzentren. Das Oberzentrum Südthüringen, das sich aus den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof zusammensetzt, sowie das Oberzentrum Eisenach. Oberzentren übernehmen wichtige Versorgungs- und Entwicklungsfunktionen für ihre ländlichen Umgebungen und haben große regionalplanerische Bedeutung.
„Mit dem LEP-Entwurf geht Thüringen auch einen großen Schritt zur Umsetzung der dezentralen Energiewende, Dekarbonisierung und Ausbau der Windenergie“, sagte Ministerin Karawanskij in der RMK. Mit dem Beschluss des Bundestags und des Bundesrats im Juli 2022 das Wind-an-Land-Gesetz wird Thüringen verpflichtet, mindestens 2,2 % der Landesfläche bis Ende 2032 für Windenergiegebiete auszuweisen. Derzeit sind etwa 0,62 % der Landesfläche für Vorranggebiete Windenergie vorgesehen. „Der Entwurf des LEP verteilt erstmalig den Flächenwert von 2,2 % auf die vier Planungsregionen Nord-, Mittel-, Ost- und Südwestthüringen. Da alle Regionen landschaftlich sehr unterschiedlich geprägt sind, weichen die Werte für die einzelnen Planungsregionen zwar etwas voneinander ab. Dennoch haben wir das Ziel, eine faire und angemessene Verteilung der Vorranggebiete Windenergie vorzunehmen, um eine übermäßige Belastung einzelner Regionen im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zu vermeiden“, so die Ministerin.
Die regionalen Flächenziele für die Vorranggebiete Windenergie betragen für Nordthüringen 3 %, für Mittelthüringen 2,9 %, für Ostthüringen 1,8 % und für Südwestthüringen 1,3 %. Diese Zahlen berücksichtigen bereits, dass die Ausweisung von Vorranggebieten im Wald nicht mehr ausgeschlossen ist. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das pauschale Verbot von Windenergieanlagen in Waldgebieten aufgehoben wurde, hilft uns dabei, die verpflichtenden Bundesvorgaben zu erfüllen“, verweist Ministerin Karawanskij auf die Konsequenzen, wenn die vom Bund vorgegebenen Ziele nicht erreicht werden. „Wir müssen Windenergie ausbauen, um mit CO2-neutraler Energieerzeugung dem Klimawandel entgegenzuwirken. Über das LEP geben wir jedoch vor, dass beim Ausbau der Windenergie vor allem bereits geschädigte Waldflächen berücksichtigt werden sollen.“ Das Ökosystem Wald und erneuerbare Energien seien beides Schlüsselfaktoren, um Klimakrise und Erderwärmung einzudämmen, so die Ministerin. Es gehe darum, den klimaresilienten Waldumbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne des effektiven Klimaschutzes vernünftig zu kombinieren. Zudem erhielten Waldbesitzende nun die Möglichkeit, die Einnahmen aus Windenergieanlagen in die Aufforstung ihrer Flächen zu investieren.
Im LEP-Entwurf sollen zudem Gemeinden stärker an der Energiewende beteiligt werden. „Wir beabsichtigen daher, Gemeinden künftig erstmals zu ermöglichen, eigene Gebiete für Windenergieanlagen ausweisen zu können, wenn sich dafür Mehrheiten in den Gemeinderäten finden“, so die Ministerin. Das sei ein wichtiger Schritt für eine kommunale Mitbestimmung und Teilhabe an einer gelingenden Energiewende. Gemeinden werde so ermöglicht, eine dezentrale Energieversorgung eigenständig zu gestalten und von der Wertschöpfung zu profitieren. Zudem sollen die Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie die Nähe zu energieintensiven Industrie- und Gewerbestandorten berücksichtigen. Zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms wird im ersten Quartal 2023 ein Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie des Landtags durchgeführt. Danach werden die Stellungnahmen geprüft und der LEP-Entwurf angepasst. Im 2. Quartal 2024 soll Landesentwicklungsprogramm rechtsgültig werden. Darauf aufbauend müssen die Regionalpläne bis spätestens Ende 2027 in Kraft treten. Beide Fristen gibt das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes vor und sind verbindlich.
Originalmeldung und weitere Informationen auf der Website des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL).