Agentur für Erneuerbare Energien

EEG-Novelle: Metaanalyse untersucht Stärken und Schwächen der Instrumente

Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) vergleicht 16 Studien zur Neugestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Der vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht eine verpflichtende Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien und die Einführung von Ausschreibungen vor. Damit berücksichtigt der Entwurf Instrumente, die sich nach Ansicht verschiedener energiepolitischer Akteure kostensenkend auswirken sollen. Allerdings gibt es auch Zweifel an der Kosteneffizienz dieser Maßnahmen. Forschungseinrichtungen wie das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) oder das Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) verweisen auf erhöhte Risikoaufschläge sowie Transaktions- und Vermarktungskosten, welche die Nutzung von Direktvermarktung und Ausschreibungen im Vergleich zur Einspeisevergütung vermutlich nicht günstiger werden lassen. Die unterschiedlichen Sichtweisen arbeitet eine Metastudie heraus, welche die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) heute veröffentlicht. Die Untersuchung vergleicht 16 Studien hinsichtlich ihrer zentralen Aussagen und Empfehlungen für eine Neugestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

„Ob sich die in der Wirtschaftstheorie als effizient geltenden Maßnahmen letztlich kostensenkend auf die Endkundenstrompreise auswirken werden, ist höchst ungewiss“, fasst Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, das Ergebnis der Analyse zusammen. „Der Gesetzgeber sollte vor dem Hintergrund der deutschen Klima- und Ausbauziele besonders die Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Blick behalten. Nur so werden die Investitionskosten überschaubar bleiben.“

Metaanalyse der Förderinstrumente für Strom aus Erneuerbaren Energien

Der aktuelle Regierungsentwurf schlägt eine Kombination aus Preis- und Mengensteuerung vor und folgt damit den Empfehlungen der meisten im Vorfeld publizierten Studien. Diese Übereinstimmung lässt sich aus einer 16-seitigen Metastudie ablesen, welche die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in Zusammenarbeit mit dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung Aachen (BET) erstellt hat. Die im Rahmen des AEE-Forschungsradars Energiewende erstellte Analyse zieht den Vergleich zwischen veröffentlichten Vorschlägen zur instrumentellen Weiterentwicklung des EEG und dem aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle.

Studienvergleich

Die detaillierte Analyse zeigt, dass es in der Fachwelt unterschiedliche Sichtweisen gibt, wie kosteneffizient die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen sind. Ein Beispiel: Nach Auffassung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gewährleisten die zunehmende Übernahme von Marktrisiken durch die Erneuerbaren Energien im Rahmen der Direktvermarktung sowie die Auktionierung einen verlässlichen Ausbaupfad und ein hohes Maß an Wettbewerb und damit Fördereffizienz. Das IASS hingegen sieht die Direktvermarktung bei der nicht steuerbaren Erzeugung aus Wind und Sonne kritisch und erwartet dadurch keine Kosteneinsparung.

Ausschreibungen stellen Hürde für kleine Akteure dar

Die theoretischen Vorteile von Ausschreibungen unterstreicht auch eine Studie von IZES, BET und Professor Peter Bofinger: Auktionen führten zu niedrigen Preisen, wenn ausreichend Wettbewerb unter den Bietern bestehe. Allerdings müsse das Design einer Ausschreibung sehr gut geplant werden, da kleine Unterschiede die Funktionsfähigkeit stark beeinflussten. Der Mechanismus sei also mit Vorbereitungskosten verbunden. Außerdem könnte, abhängig von der Ausgestaltung, schon auf der Anlagenbetreiberseite eine Konzentration entstehen. Denn das Risiko der Vermarktung führe zu höheren Fixkosten, die Anlagenbetreiber auf dem Kapitalmarkt einholen müssten. Das stelle besonders für kleinere Akteure eine Hürde dar. Auch technologisch und regional differenzierte Ausschreibungen könnten zu einer starken Beschränkung des Bieterkreises führen. Damit steige das Risiko einer Konzentration von Marktakteuren, die letztlich Wettbewerb und Kosteneffizienz hemme.

Wie diese Beispiele zeigt, gibt es in der Fachwelt Zweifel, ob die verpflichtende Direktvermarktung und Ausschreibungen bei gleicher Zuverlässigkeit des Zubaus Erneuerbarer Energien geeignet sind, die Kosten der Energiewende zu reduzieren. Denn es gibt sowohl kostensteigernde und kostensenkende Faktoren. Welcher Effekt überwiegen wird, ist ungeklärt. Die Kosteneffizienz von neuen Politikinstrumenten ist außerdem vor dem Hintergrund zu sehen, dass die unterschiedlichen Vorschläge zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien grundsätzlich nur die Kosten für den zukünftigen Ausbau der Erneuerbaren Energien beeinflussen werden. Der signifikanteste Teil der Kosten ergibt sich aber weiterhin durch die Vergütungsverpflichtungen für bereits bestehende Anlagen.

„Ob die Novellierung tatsächlich die gewünschten Effekte bringt, muss die Politik daher gut im Auge behalten. Gegebenenfalls muss zeitnah nachgesteuert werden, um weiterhin einen zuverlässigen Ausbau der Erneuerbaren Energien bei geringstmöglichen Kosten zu gewährleisten“, betont Vohrer.