GtV-Bundesverband Geothermie e.V.
Das neue EEG bestätigt die Bedeutung der Geothermie
Der heutige Beschluss des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erhöht die Investitionssicherheit für die Stromerzeugung aus Tiefer Geothermie. Geothermische Anlagen, die bis 2016 bergrechtlich genehmigt sind und vor 2021 in Betrieb gehen, bekommen längere Übergangsfristen und weiterhin eine feste Einspeisevergütung. „Diese Regelung schafft Investitionssicherheit für aktuelle Projekte und Vorhaben, die in den nächsten zwei Jahren gestartet werden“, sagt Dr. Erwin Knapek, der Präsident des GtV-Bundesverbandes Geothermie und Vorsitzender des Wirtschaftsforums Geothermie ist.
„Die Verlängerung der festen Vergütungssätze ist wichtig, da Planungs- und Bauzeiten von Geothermie-Anlagen vergleichsweise lang sind. Die gründliche Vorerkundung des Erdreichs und die Projektplanung benötigen einfach eine gewisse Zeit“, erklärt Knapek. Bis zu sieben Jahre fallen für langwierige Genehmigungsverfahren, Planung und Umsetzung an. „Vor Inbetriebnahme können Förderbedingungen im EEG mehrmals verändert werden. Das ist durch Projektbetreiber kaum zu kalkulieren und erschwert die Umsetzung.“
Knapek sieht in der beschlossenen EEG-Novelle daher ein wichtiges Zeichen für die Branche. „Die geothermische Stromerzeugung in Deutschland ist noch jung. Daher ist es sinnvoll, sie nicht mit etablierten Erneuerbaren Energien über einen Kamm zu scheren“, stellt Knapek fest. „Sieben Geothermiekraftwerke erzeugen derzeit Strom. Sie sind erst in den vergangenen sieben Jahren in Betrieb gegangen. Es sollen noch deutlich mehr werden und das EEG bildet dafür eine ordentliche Grundlage.“ Geothermiekraftwerke stellen unabhängig von Wetter und Jahreszeiten planbare Energie zur Verfügung und können damit laut Knapek eine stabilisierende Systemfunktion erfüllen. Zudem fällt der regional hohe Strombedarf mit den tiefengeothermisch geeigneten Regionen im Oberrheingraben, Norddeutschem Becken und dem Voralpengebiet zusammen. „Geothermiestrom kann dort produziert werden, wo er gebraucht wird und ist nicht auf überregionale Stromtrassen angewiesen. Diese systemstabilisierende Rolle wurde nun durch die EEG-Novelle bestätigt“, sagt Knapek.
Bei aller Freude über die längeren Übergangsfristen für Geothermie-Anlagen sieht Knapek das Ausschreibungssystem aber generell kritisch. „Ausschreibungen blockieren den Ausbau Erneuerbarer Energien. Eine Studie des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) zeigt: In den Niederlanden wurden viele Erneuerbare-Energien-Anlagen gar nicht erst gebaut aufgrund von Ausschreibungen. Großbritannien und Tschechien haben Ausschreibungen für den Ausbau Erneuerbarer Energie wieder gestoppt. Ich bin daher sehr gespannt, ob der geplante Test mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen tatsächlich die versprochenen Umlagesenkung erzielen kann“, sagt Knapek, der auch Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) ist.
Aktuelle Informationen zu den Projekten der Tiefen Geothermie in Deutschland finden Sie unter: www.geothermie.de/aktuelles/projekte.html
Die komplette Studie des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme kann beim BEE heruntergeladen werden:
www.bee-ev.de/Publikationen/IZES2014-05-20BEE_EE-Ausschreibungen_Endbericht.pdf