Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Brief von Energieministerin Siegesmund an Bundesminister Altmaier zum Erneuerbare Energien/Windkraft-Treffen

Der Brief enthält u.a. folgende Forderungen:

  • die Einführung eines bundesweit geltenden Siegels „Faire Windenergie“
  • die Vereinheitlichung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
  •  den Ausbau akzeptanzsteigernder Regelungen und Maßnahmen, insbesondere auch die Stärkung der Wertschöpfungsmöglichkeite für die Kommunen vor Ort

Hintergrund „Faire Windenergie“

Um den Windausbau in Thüringen zu unterstützen, hat die Landesregierung  2015 in der Landesenergieagentur die „Servicestelle Windenergie“ eingerichtet, die seitdem mit zielgruppenspezifischen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen sehr erfolgreich Projekte vor Ort begleitet, Bürger, Kommunen und Projektierer unterstützt und bei Konflikten moderiert. Seit 2016 vergibt die Servicestelle das Gütesiegel „Partner für faire Windenergie Thüringen“ an Projektierer. Mit dem Siegel verpflichten sich die Siegelpartner

  • alle Interessengruppen im Umfeld eines Windparks während der gesamten Projektierungsphase intensiv zu beteiligen
  • einen transparenten Umgang mit projektrelevanten Informationen sicherzustellen sowie Unterstützungs- und Aufklärungsangebote bereitzustellen
  • für eine faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer zu sorgen
  • regionale Energieversorger und Kreditinstitute einzubeziehen und eine direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für Thüringer Bürger, Unternehmen und Kommunen zu entwickeln.

 Hintergrund zur Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis

Gerade im Hinblick auf  die im Genehmigungsverfahren erforderliche natur- und artenschutzfachliche Einschätzung der Verwaltung wäre die Erarbeitung von bundesweit anzuwendenden Leitlinien, die die einheitliche  Behandlung von  Anträgen garantieren könnten, hilfreich.  Der Brief nimmt Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2018,  demzufolge der Gesetzgeber die Verwaltung und Gerichte auf Dauer nicht einem fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuum“ überlassen darf,  sondern für untergesetzliche Maßstabsbildung sorgen muss. Das Urteil sieht den Gesetzgeber in der Verantwortung, praktikable Maßstäbe zu normieren, die die Verwaltung und die Gerichte bei naturschutzfachlichen Fragestellungen einheitlich anwenden können.