Fachverband Biogas e.V.
Anhörung im Wirtschaftsausschuss: Bei der Bioenergie muss nachgebessert werden!
Der EEG-Entwurf muss hinsichtlich der Bioenergie-Regelungen dringend überarbeitet werden. So lautet ein zentrales Fazit fast aller geladenen Sachverständigen, die gestern im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Gelegenheit hatten, zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Stellung zu nehmen. Die Zukunft der Bioenergie war eines der zentralen Themen der Anhörung. Insbesondere bei der Vergütung für Neuanlagen und dem Schutz bereits getätigter Investitionen sahen die Sachverständigen Verbesserungsbedarf.
Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas e.V., war als Sachverständiger für die Bioenergie geladen und stellte klar: Eine Umsetzung des derzeitigen EEG-Entwurfs wäre eine Katastrophe für die deutsche Bioenergiebranche. „Vielen Parlamentariern ist klar geworden, welchen Kahlschlag die Pläne der Bundesregierung für die Bioenergiebranche mit sich brächten“, resümiert da Costa Gomez: „Einen Ausbaustopp, die Insolvenz vieler Bestandsanlagen und Herstellerfirmen und keine Energiewende, die ihren Namen verdient! Die Abgeordneten müssen nun Nägel mit Köpfen machen und zeigen, wie viel ihnen an einer echten Energiewende und am deutschen Mittelstand liegt.“
In den Koalitionsverhandlungen hatten sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, einen Zubau von Bioenergieanlagen zuzulassen, der „überwiegend“ auf der Basis von Rest- und Abfallstoffen stattfindet. Nach Ansicht des Fachverbandes Biogas wird mit dem EEG-Gesetzentwurf diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebrochen: Nun wird der Zubau vollständig auf Rest- und Abfallstoffe beschränkt, da die Vergütungsklassen für den Einsatz von Pflanzen und Gülle gestrichen werden. Bereits mit Einführung des EEG 2012 war der Zubau neuer Bioenergieanlagen von ca. 850 Megawatt (MW) im Jahr 2011 auf ca. 300 MW in 2012 zusammengebrochen. Der Fachverband Biogas schätzt, dass die neuen Vergütungsregelungen lediglich einen Zubau von 6 MW pro Jahr erlauben würden.
Darüber hinaus ist nach Ansicht der Sachverständigen der von der Bundesregierung zugesicherte Vertrauens- und Investitionsschutz noch nicht umgesetzt. Insbesondere die Festlegung, dass bei einer Erhöhung der bisherigen Stromproduktion die zusätzlichen Kilowattstunden nicht vergütet werden, bedrohe die wirtschaftliche Existenz vieler Anlagenbetreiber. Auch fehlten adäquate Übergangsregelungen für Anlagen, die sich in Bau befinden. Nach Schätzungen des Fachverbandes Biogas gefährden diese und andere Eingriffe in den Vertrauens- und Investitionsschutz deutschlandweit 1.200 bis 1.600 Anlagen und Investitionen in Höhe von 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro.
„Die Bioenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Schon heute tragen zahlreiche Bioenergieanlagen mit dem Bereitstellen von Regelenergie zur Systemstabilität bei“, erläutert da Costa Gomez. Mit einem weiteren Anstieg der Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen werde das ausgleichende Element, die regelbare Bioenergie, dringend benötigt. Die Kosten dafür seien niedriger als die Kosten für die Flexibilisierung konventioneller Kraftwerke. Deshalb dürfe die Bioenergiebranche jetzt nicht abgewickelt werden.