Quelle: Bundesnetzagentur
Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Oktober 2018
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land und für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Oktober 2018 erteilt. Die beiden Gebotstermine fielen auf denselben Tag, es waren jedoch zwei getrennte Verfahren.
Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
Zu der ausgeschriebenen Menge von 670 Megawatt wurden 62 Gebote mit einem Volumen von knapp 400 Megawatt eingereicht. „Trotz einer theoretisch ausreichenden Zahl an Genehmigungen, war die Ausschreibungsrunde deutlich unterzeichnet“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Insgesamt erhielten 57 Gebote mit einem Volumen von 363 Megawatt einen Zuschlag. Davon gingen 9 Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften. Regional betrachtet, wurden die meisten Zuschläge für Windenergieanlagen in Bayern (10 für 69 Megawatt), Brandenburg (9 mit 63 Megawatt), Niedersachsen (6 für 42 Megawatt ) und Nordrhein-Westfalen (6 für 25 Megawatt) erteilt. 5 Gebote wurden ausgeschlossen. 14 Zuschläge mit 100 Megawatt Volumen gingen an Projekte südlich der Mainlinie (Bayern 10 für 69 Megawatt; Baden-Württemberg 4 für 31 Megawatt). Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 5,00 ct/kWh bis zu 6,30 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,26 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung erneut keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.
Ausschreibung für Solaranlagen
„Bei Solarausschreibungen besteht nach wie vor ein hoher Wettbewerb um eine EEG-Förderung,“ ergänzt Präsident Homann. Bei der Ausschreibung für Solaranlagen wurden 76 Gebote mit einem Umfang von 551 Megawatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 182 Megawatt dreifach überzeichnet.
Die Bundesnetzagentur konnte 37 Zuschläge (192 Megawatt) erteilen, davon gingen mehr als die Hälfte an Bietern aus Bayern (14) und Brandenburg (7). Allerdings konnte aufgrund des jährlichen begrenzten bayrischen Flächenkontingents für Solaranlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten nur vier entsprechende Gebote bezuschlagt werden.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 3,86 ct/kWh und 5,15 ct/kWh (Vorrunde 3,89 bis 4,96 ct/kWh), der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,69 ct/kWh (Vorrunde 4,59 ct/kWh).
In dieser Ausschreibungsrunde mussten drei Gebote wegen Formfehler ausgeschlossen werden.
Veröffentlichung der Zuschläge
Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-4 und (www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-3).
Die Veröffentlichung der jeweiligen aktualisierten Gebotsrundenstatistiken erfolgt in Kürze.