Quelle: Bundesverband WindEnergie

Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt

Initiativen aus NRW und Brandenburg untergraben die Glaubwürdigkeit energiepolitischer Ziele

Am Freitag diskutiert der Bundesrat einen Gesetzesentwurf des Landes NRW zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel und einen Entschließungsantrag des Landes Brandenburg zur Entprivilegierung der Windenergienutzung im Baugesetzbuch (BauGB). Beide Initiativen stehen in direktem Widerspruch zu den Vereinbarungen der Großen Koalition im Bund. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht eine energiepolitische Agenda vor, die aus einem Dreiklang von 65% Erneuerbaren Energien bis 2030, einem stärkerem Zubau Erneuerbarer einschließlich kurzfristiger Sonderausschreibungen und Impulsen für Sektorenkopplung sowie innovative Vermarktungskonzepte besteht.

„Statt den Zubau der Leittechnologie der Energiewende zu stoppen und die Energiewende insgesamt zu blockieren, muss es Politik und Branche gelingen, die politisch definierten Ziele vor Ort zu erklären. Bundestag und Bundesrat haben den Klimavereinbarungen von Paris zugestimmt. Die Branche steht bereit ihren Beitrag dafür zu leisten. Jetzt gilt es in den Kommunen an der Umsetzung zu arbeiten und politische Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen. Die Stärkung der Teilhabe der Standortgemeinde an der Wertschöpfung ist für unsere Branche genauso essentiell wie die Beteiligung der örtlichen Bevölkerung in konkreten Projekten“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Derzeit erfolgt die Steuerung des Windenergieausbaus durch die Ausweisung sogenannter Konzentrationszonen in Regional- und Flächennutzungsplänen mit Ausschlusswirkung im restlichen Plangebiet. Schon in dieser Phase werden die Interessen von Anwohnern, des Naturschutzes und anderer Träger öffentlicher Belange berücksichtigt, die in anschließenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz weiter definiert werden.

Die Wiedereinführung der Länderöffnungsklausel würde den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit einräumen, abstrakte Abstandskriterien festzulegen und so die jahrelange Arbeit der Träger der Regional- und Flächennutzungsplanung weitgehend entwerten. Die Folge wäre eine Verschärfung der ohnehin schon prekären Genehmigungssituation für Windenergieprojekte und ein potenzieller Einbruch der Windenergienutzung in einzelnen Bundesländern, wie das Beispiel Bayern bereits heute veranschaulicht.

Auch eine Entprivilegierung der Windenergie im BauGB könnte die Windenergienutzung ersticken. Dann müssen sich die Kommunen den komplexen Planungsverfahren allein stellen. Eine Aufhebung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung würde nicht nur zu zunehmender Rechts- und Investitionsunsicherheit führen, sondern auch die Genehmigungszeiträume erheblich verlängern.

„Ohne Zweifel wird sich die neue Energiewelt auf Windenergie und Fotovoltaik stützen. Wir haben im Jahr 2011 mit einer Studie von Fraunhofer IWES und 2017 in einer Studie von enervis gezeigt, dass sich die Ziele zur Dekarbonisierung bis 2050 erreichen lassen, wenn für die Windenergie an Land 2% der Landesfläche bereit stehen. Für den Ausbau der Windenergie an Land sind eine rechtssichere Flächenkulisse und die Behebung des Genehmigungsstaus dringend geboten. Die Forderungen nach einer Entprivilegierung und einer Wiedereinführung der Länderöffnungsklausel leisten hier keinen konstruktiven Beitrag. Sie kommen zur Unzeit", kommentiert Hermann Albers, der die Mitglieder des Bundesrates dazu aufruft, die Initiativen der beiden Bundesländer abzulehnen.