Quelle: Bundesverband WindEnergie
Windenergieausbau nicht ersticken – Privilegierung von Windenergieanlagen im Planungsrecht wichtig für Klimaschutz und Strukturwandel
Seit 1997 regelt die privilegierte Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich nach §35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als planungsrechtliche Grundlage den Ausbau der Windenergie in Deutschland – und hat dabei maßgeblich zu dessen Erfolg beigetragen. Der Gesetzgeber wollte den Gemeinden damals gezielt ein Gesetz an die Hand geben, um die Standorte der Windenergieanlagen im Außenbereich zu steuern. Über die Raumordnung in den Ländern und die Bauleitplanung der Gemeinden können bestimmte Standorte im Außenbereich für Windenergieprojekte bestimmt und übrige Flächen ausgeschlossen werden. Dabei werden eine Vielzahl von Belangen berücksichtigt, wie z.B. Natur-, Landschafts- und Artenschutz, Flugsicherheit, Denkmalschutz und Anwohnerschutz.
„Die nun von Ministerpräsident Woidke geforderte Nicht-Privilegierung hätte zur Folge, dass Windenergieanlagen grundsätzlich im Außenbereich nicht zulässig wären. Ihre Zulässigkeit könnte nur durch Aufstellung von kommunalen Bebauungsplänen herbeigeführt werden. Den Gemeinden käme also eine große Blockademacht zu. Was es bedeutet, den Ausbau der Windenergie vom Willen und den planerischen Möglichkeiten der Gemeinden abhängig zu machen, hat sich durch die Einführung der 10H-Regelung in Bayern gezeigt. Dort machen Gemeinden nur sehr vereinzelt von den ihnen gewährten Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch. Resultat ist der faktische Einbruch des Windenergiezubaus im Flächenland Bayern“, kommentiert Hermann Albers, Präsident des Bundesverband WindEnergie.
„Die Privilegierung ist seit Jahren ein anerkannter und bewehrter Grundsatz. Der Vorstoß zur Abschaffung der Privilegierung kommt überraschend und sorgt für Unverständnis. Mit der Steigerung von Akzeptanz hat der Vorschlag wenig zu tun. Eine Aufhebung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung würde nicht nur zu zunehmender Rechts- und Investitionssicherheit führen, sondern auch die Genehmigungszeiträume nach § 35 Abs. 2 BauGB erheblich verlängern. Mit Blick auf das 65%-Erneuerbaren Ziel der Bundesregierung und angesichts eines Sommers, der die Auswirkungen des Klimawandels auf Deutschland verdeutlicht hat, ist es hingegen notwendig die Genehmigungssituation zu verbessern und die Pipeline an Projekten wieder zu füllen. Der Vorschlag kommt also zur Unzeit. Herr Woidke gefährdet langfristig nicht nur den Umbau der brandenburgischen Energieerzeugung, sondern agiert auch gegen die Position der Bundes-SPD, die sich im Koalitionsvertrag eindeutig zu Sonderausschreibungen und einem weiteren Ausbau der Windenergie an Land bekannt hat“, so Albers.