Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte im Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Verordnungsentwurf zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte im Bundeskabinett beschlossen.

Mit der Verordnung wird eine Verordnungsermächtigung umgesetzt, die im Juli 2017 durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz geschaffen wurde. Die heute im Kabinett beschlossene Verordnung sieht vor, dass die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden. Der Umsetzungsprozess beginnt, wie im Gesetz vorgesehen, ab dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolgt in fünf gleich großen Schritten.

Dazu der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß: „Die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ist ein richtiger Schritt, der auch im Koalitionsvertrag noch einmal bekräftigt wurde. Der Ausbau der Übertragungsnetze dient der Energiewende insgesamt und ist damit keine regionale, sondern eine bundesweite Notwendigkeit. Darüber hinaus schafft die schrittweise Angleichung der Netzentgelte für die betroffenen Netzregionen einen abgefederten Übergang und den notwendigen Anpassungsprozess.“

Mit der Verordnung schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2018 ihre Netzentgelte erstmalig für das Jahr 2019 auf Basis der neuen Regelungen veröffentlichen können. In einem ersten Schritt für das Jahr 2019 wird für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt.

Die Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt.