Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Mehr Klimaschutz in Thüringen: Kabinett leitet Entwurf für Klimagesetz gleich an den Landtag weiter

Siegesmund: Anreize für Klima-Engagement in Kommunen u. bei Gebäuden sollen Thüringen bis 2050 klimaneutral machen

Das Thüringer Kabinett hat heute den Entwurf des Thüringer Klimagesetzes beschlossen. Damit wird das Gesetz für Klimaschutz und Klimaanpassung im neuen Jahr dem Thüringer Landtag zugeleitet. Für Thüringen sieht der Gesetzentwurf erstmals verbindliche Regelungen zur deutlichen Verringerung klimaschädlicher Treibhausgase  vor.

„Mit dem Klimagesetz schaffen wir Klarheit und Verlässlichkeit. Denn auch Thüringen spürt ja die Folgen des Klimawandels, mit mehr Extremwetterereignissen wie Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkniederschlägen. Wir wollen handeln und mit anderen das Klima schützen. Auch unsere Wirtschaft profitiert langfristig von den Anreizen für klimafreundliche Investitionen“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.

Das Thüringer Klimagesetzes (ThüKliG) formuliert den Rahmen für klimafreundliches Handeln und enthält u.a. konkrete Treibhausgasminderungsziele, Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung im Freistaat sowie das Vorhaben eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Thüringen bis zum Jahr 2050. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft soll über einen breiten Ansatz gelingen, bei dem jeder und jede beitragen kann. Dazu hat das Thüringer Umweltministerium mit Klima-, Solar- und Green-Invest bereits sehr erfolgreiche Förderprogramme installiert, auch künftig sollen entsprechende Anreize die Initiative von Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Stellen zum Klimaschutz unterstützen.

„Wirksamer Klimaschutz lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, der Kommunen – kurzum, der ganzen Gesellschaft. In Thüringen gibt es bereits viele gute Beispiele, in denen Klimaschutz beherzt angegangen wird. Das wollen wir weiter fördern und dabei viele neue Akteure gewinnen“, so die Ministerin weiter.

Besonderes Augenmerk legt der neue Gesetzentwurf auf den Wärmebereich, in dem die größten Potentiale für mehr Klimaschutz liegen. Neben dem Wärmebereich hat auch der Verkehrssektor großen Aufholbedarf, hier ist der CO2-Ausstoß in den letzten 25 Jahren sogar noch  gestiegen.

Eckpunkte des Thüringer Klimagesetzes (ThüKliG):

Treibhausgasminderungsziele: Die Treibhausgasemissionen in Thüringen sollen sich im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 bis 80 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent verringern. Handlungsleitend ist dabei die jeweils  maximale THG-Minderung.

Klimaanpassung: Landkreise und Gemeinden werden bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt; bspw. durch die Förderung von Anpassungskonzepten.

Klimaverträgliches Energiesystem: Das Land soll bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken können. Mit dem Dreiklang aus Energiesparen, mehr Energieeffizienz und zugleich dem Ausbau der erneuerbaren Energien.

Lokaler Klimaschutz: Landkreise, Städte und Gemeinden können Strategien insbesondere zur Minderung der Treibhausgase sowie zum Ausbau der Erneuerbaren Energien erstellen. Zudem können Gemeinden Wärmeanalysen und darauf aufbauende Wärmekonzepte erarbeiten. Sie werden dabei vom Land und vom Bund unterstützt.

Sanierung des Gebäudebestands: Bis zum Jahr 2050 wird ein klimaneutraler Gebäudebestand in Thüringen angestrebt – durch weniger Energieverbrauch und den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei Gebäuden.

Betreiber öffentlicher Wärmenetze: Sie erhalten die Vorgabe, Konzepte für Wärmenetze auf eine nahezu CO2-neutrale Versorgung hin auszurichten; das betrifft beispielsweise Stadtwerke mit Fernwärmeversorgung.

Vorbildfunktion des Landes: Bis zum Jahr 2030 soll die unmittelbare Landesverwaltung klimaneutral arbeiten. Gesichtspunkte des Klimaschutzes werden zudem künftig in allen Bereichen berücksichtigt. Klimaschutz wird so zum Querschnittsthema der Thüringer Politik.

 

Hintergrund

Das Thüringer Klimagesetz steckt den Rahmen für Klimaanpassung und Klimaschutz ab. Konkrete Maßnahmen des Landes, die der Umsetzung der Klima- und Energieziele dienen, wird die Klimaschutzstrategie enthalten.

Weiter wird ein Maßnahmenpaket Instrumente zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels festlegen und fortschreiben. Die Strategie wird derzeit erstellt und im kommenden Jahr von der Landesregierung verabschiedet.

Mit dem Klimagesetz wird Thüringens Rolle im weltweiten Engagement der Regionen für mehr Klimaschutz konkret. Nach der Klimaschutzkonferenz von Paris im Jahr 2015 haben sich inzwischen über 100 Regionen im Bündnis „Under2mou“ für Klimaschutz und das Erreichen des 2-Grad-Ziels zusammengeschlossen. Thüringen ist seit 2 Jahren im Kreis der „Under2 MOU“-Initiative vertreten, u.a. neben Baden-Württemberg und Bayern oder dem US-Bundesstaat Kalifornien. Ein eigenes Klimagesetz haben sich in Deutschland bisher die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg und Berlin gegeben.