Quelle: Bundesnetzagentur
Ergebnisse der dritten Ausschreibung für Wind an Land
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der dritten Ausschreibung für Windenergie an Land erteilt.
"Auch diesmal sind die Zuschlagswerte wieder deutlich gesunken, gegenüber der Vorrunde um weitere zehn Prozent. Die Zuschläge liegen im Durchschnitt bei etwa 3,8 ct/kWh und damit deutlich unter 4 ct/kWh", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Das Ergebnis bestätigt Erfahrungen aus den voran gegangenen Ausschreibungen: Es wurden fast ausschließlich Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt. Diese Bieter haben nun viereinhalb Jahre Zeit für die Realisierung ihrer Projekte und haben dabei nach unserer Einschätzung positiv weiterentwickelte Anlagentechnologien und sinkende Preise bei ihren Geboten unterstellt."
Ausschreibung deutlich überzeichnet
Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, bei einem Ausschreibungsvolumen von 1.000 Megawatt wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 Megawatt abgegeben. Der Wettbewerbsdruck führte zu sinkenden Gebotswerten; der durchschnittliche mengengewichtete Gebotswert in dieser Runde lag mit 4,02 ct/kWh unter dem Zuschlagswert der letzten Runde von 4,29 ct/kWh.
Die Bundesnetzagentur hat 61 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.000,4 Megawatt einen Zuschlag erteilt.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 2,2 ct/kWh bis zu 3,82 ct/kWh. Der Gebotswert der bezuschlagten Gebote betrug im Mittel 3,4 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen. Von dem dort maximal möglichen Zuschlagsvolumen von etwa 430 Megawatt wurden 231 Megawatt bezuschlagt. Die meisten Zuschläge erhielten Nordrhein-Westfalen mit 17 und Brandenburg mit 16 Zuschlägen, das bezuschlagte Volumen beträgt in diesen Ländern jeweils gut 270 Megawatt.
Erneut hoher Anteil an Bürgerenergiegesellschaften
Mit 89 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 98 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), bzw. 99,2 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 3,82 ct/kWh. Bei dem anderen Bieter wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren). Damit liegt auch der durchschnittliche gewichtete mittlere Zuschlagswert bei annähernd 3,82 ct/kWh.
Diese Ausschreibungsrunde war von Geboten ohne Genehmigung geprägt. In den ersten beiden Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 ist für eine Teilnahme das Vorliegen einer Genehmigung zwingend erforderlich.
Wenige Ausschlüsse
Die Gebote entsprachen auch in der dritten Ausschreibungsrunde weit überwiegend den formalen Anforderungen. Lediglich 15 Gebote mussten ausgeschlossen werden. Zwölf der Ausschlüsse erfolgten wegen unzureichender Gutachten, zwei wegen fehlender Zahlungen und einer wegen eines Formfehlers.