Quelle: Bundesverband WindEnergie

Wichtige Korrektur durch Bundesnetzagentur - Höchstwert für 2018 bei 6,3 Cent/Kilowattstunde

Korrektur, um Verzerrungen im Ausschreibungssystem zu begegnen

„Die Bundesnetzagentur nimmt mit der heute erfolgten Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 auf 6,30 ct/kWh eine richtige Korrektor vor, um den Verzerrungen im Ausschreibungssystem zu begegnen", so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Ohne die heutige Festlegung auf 6,30 ct/kWh hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Dabei hätte sich ein Höchstwert ergeben, der unterhalb der aktuellen Gestehungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land liegt. Die Ergebnisse der Ausschreibungen im Jahr 2017 sind von einer deutlichen Schieflage gekennzeichnet. Das Instrument der gesetzlich definierten Bürgerenergie hat zwei sehr unterschiedliche und nicht vergleichbare Produkte gegeneinander gestellt. Auf der einen Seite Projekte, die eine BImSchG-Genehmigung vorweisen können, an einen bestimmten Anlagentyp gebunden sind und über eine klare Kostenstruktur verfügen. Auf der anderen Seite die gesetzlich definierte Bürgerenergie, die auf eine Anlagentechnologie der Zukunft und entsprechende Effizienzgewinne setzen kann und dies in den Geboten berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat die Fehlentwicklung erkannt und vor der Sommerpause entschieden, die zentrale Regelung zur gesetzlich definierten Bürgerenergie - Teilnahme an Ausschreibung ohne BImSchG-Genehmigung - für die ersten zwei Ausschreibungen 2018 auszusetzen. Der BWE setzt sich dafür ein, die BImSchG-Genehmigung dauerhaft zur Zugangsbedingung für Ausschreibungen zu definieren.

„Die Festlegung des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ist ein erster Schritt zur Korrektur der Fehlentwicklungen im Ausschreibungsverfahren für Wind an Land. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, muss auch der Gesetzgeber rasch handeln und die BImSchG-Genehmigung zur verpflichtenden Voraussetzung für das Ausschreibungsverfahren machen und so faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten“, kommentiert BWE-Präsident Hermann Albers.