Quelle: Bundesnetzagentur
Ergebnisse der zweiten Ausschreibung für Wind an Land
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. August 2017 erteilt.
"Auch die zweite Ausschreibungsrunde für Wind an Land war von hohem Wettbewerb geprägt. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist im Vergleich zur ersten Runde um über einen Cent pro Kilowattstunde gesunken", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Das Ergebnis bestätigt die positiven Erfahrungen aus den voran gegangenen wettbewerblichen Ausschreibungen im Offshore- und im Photovoltaikbereich."
Ausschreibung deutlich überzeichnet
Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Ausschreibungsverfahren 67 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.013 Megawatt einen Zuschlag erteilt. Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, abgegeben wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 Megawatt.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen, da das zulässige Zuschlagsvolumen von 322 Megawatt nicht erreicht wurde. Ein hoher Anteil der Zuschläge konzentriert sich in dieser Gebotsrunde auf den Osten Deutschlands. Wie bereits bei den Ausschreibungen für Solaranlagen zeigt dies, dass neben dem Angebot auch Aspekte wie Flächenverfügbarkeit bei der Projektentwicklung eine Rolle spielt.
Erneut hoher Anteil an Bürgerenergiegesellschaften
Mit 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 90 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), bzw. 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 4,29 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren).
Der überwiegende Teil der Bürgerenergiezuschläge geht an Gesellschaften, aus deren Geboten ersichtlich wird, dass sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Auf diese Gruppe von Bietern entfallen 37 Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 Megawatt. Zusätzlich gingen fünf Zuschläge mit 30 Megawatt ohne Bürgerenergieprivileg an weitere Gesellschaften dieses Projektierers. Diese Bieter vereinen insgesamt 68 Prozent der Zuschlagsmenge auf sich.
Nach der ersten Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur die erfolgreichen Bürgerenergiegesellschaften überprüft. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen wurde.
Wenige Ausschlüsse
Die Gebote entsprachen auch in der zweiten Ausschreibungsrunde weit überwiegend den formalen Anforderungen. Lediglich 14 Gebote mussten ausgeschlossen werden. Eine Ausschlussquote von unter fünf Prozent zeigt, dass das Verfahren von den Bietern verstanden wurde und die Anforderungen an die Gebote erfüllbar sind.
Die Zuschläge werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/windanlandausschreibungen17-2).