Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Förderverfahren für Unternehmen und Gründer werden vereinfacht

Anpassung der Beratungsrichtlinie und der Gründerrichtlinie/ schnellere und flexiblere Förderverfahren

Das Wirtschaftsministerium hat die Richtlinien zur Beratungs- und Gründungsförderung verbessert. Mit den Änderungen soll das Förderverfahren vereinfacht und flexibler gestaltet werden. „Um die mittelständische Thüringer Wirtschaft bei Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, haben wir die Fördermöglichkeiten möglichst unbürokratisch und praxisnah gestaltet“, betont Wirtschaftsstaatssekretär Georg Maier die Änderungen.

„Die neuen Anpassungen ermöglichen ein deutlich vereinfachtes Förderverfahren. Denn wir haben die Fördermöglichkeiten und wollen, dass sie auch genutzt werden“, so Maier weiter. Wichtige Themen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind dabei mehr Flexibilität bei engen Zeitplänen; der einfachere Nachweis von Ausgaben, für die eine Förderung beantragt wird; die Möglichkeit der Förderung für innovative Teams oder die Beantragung von Fördermitteln für verschiedene Bereiche. „Zudem wollen wir die Digitalisierung ins Bewusstsein der Unternehmer rücken und sie dazu anhalten, die Beratungsförderung durch das Land in Anspruch zu nehmen. Dafür haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Digitalisierungsprojekten gelegt.“

Eine zentrale Änderung ist etwa die zum sogenannten „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ (VZM). Diese gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, mit der geplanten Maßnahme auf eigenes Risiko zu beginnen, noch bevor er einen Bescheid von der Bewilligungsbehörde GFAW erhält. So kann er sich bereits mit Antragstellung etwa zu digitalen Produktionsprozessen beraten lassen. Das biete den Unternehmen bei engen Zeitplänen mehr Flexibilität, betont Maier. Zudem wurde der Nachweis von Ausgaben – der sogenannte Verwendungsnachweis, für die eine Förderung beantragt wird, deutlich vereinfacht, um das Verfahren schlanker und weniger bürokratisch zu gestalten.

Innovative Gründungen gehen oft auf Teamarbeit zurück. „Dem wollen wir verstärkt entgegenkommen, indem bei der Gründerprämie mehrere Personen eines Teams gefördert werden“, erklärt Maier weiter. Denn die innovativen Gründungen seien wichtig für die Zukunftsfähigkeit Thüringens. „Auch ist es uns ein besonders Anliegen, die Unternehmen auf dem Gebiet der Digitalisierung fit für die Zukunft zu machen. Denn die Umstellung auf digitale Produktionsprozesse ist eine der größten Herausförderungen für die mittelständische Thüringer Wirtschaft“, betont Maier weiter. Aus diesem Grund wurde die  Digitalisierung explizit in den Förderkatalog der Intensivberatung mit aufgenommen.

Zusätzlich wurde die maximale Zuwendungshöhe von 15.000 Euro gestrichen: Während sich Unternehmen bisher in verschiedenen Bereichen bis maximal 15.000 EUR für Beratung fördern lassen konnten, ist hier jetzt keine Obergrenze mehr gesetzt. So können sich diese zu verschiedenen Themen wie etwa Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Finanzierung und Investitionen, Digitalisierung, Innovationsmanagement oder Internationalisierung beraten und fördern lassen.

Die Förderung durch die Beratungsrichtlinie und die Gründerrichtlinie Teil A erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Die neue Förderrichtlinien für Unternehmen und Gründer finden Sie unter: http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wirtschaft/GruendungenUnternehmertum/Foerderrichtlinien/index.aspx