Quelle: BBE, DBV, FvB, FVH
Mieterstromförderung für alle Erneuerbaren Technologien öffnen
Mit einem Mieterstromgesetz will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Förderung für Solarstrom einführen, der auf einem Mietshaus erzeugt und an die Mieter vermarktet wird. Anlässlich der Konsultation des Gesetzesentwurfs erklären die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV):
Es ist sehr zu begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium die dezentrale Erzeugung und Nutzung von Erneuerbarem Strom unterstützen möchte. Die Einführung einer Förderung für erneuerbaren Mieterstrom ist richtig und wichtig und sollte unbedingt noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.
Allerdings können die Verbände nicht nachvollziehen, warum die Mieterstromförderung auf Solaranlagen begrenzt werden soll. Weitere mögliche und bereits realisierte Mieterstromkonzepte nutzen beispielsweise Mikro-Biomethan- oder Holzvergaser-BHKW. In Kombination mit dezentraler Wärmenutzung und/oder mit Solaranlagen ergeben sich ganzheitliche Ansätze für „Mieterenergie-Konzepte“. So kann Mietern eine möglichst umfangreiche Versorgung mit Erneuerbaren Energien ermöglicht werden und gleichzeitig auch noch eine größtmögliche Kosteneffizienz erreicht werden. Diese Konzepte Erneuerbarer Mieterenergie tragen zur Akzeptanz der Energiewende bei, sorgen für lokale und regionale Wertschöpfung, verringern die Notwendigkeit zum Ausbau von Stromnetzen und treiben zudem die Energiewende im Wärmesektor voran, sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum. Die Mieterstromförderung sollte deshalb allen Erneuerbaren Energien offen stehen. Einen entsprechenden Regelungsvorschlag unterbreiten die Bioenergie-Verbände und der DBV in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Mieterstromgesetzes.
Die Stellungnahme ist abrufbar auf den Homepages der Verbände. Die Position der Bioenergieverbände zur Ausgestaltung der Förderung solaren Mieterstroms findet sich in der Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).