Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Thüringer Initiative im Bundesrat erfolgreich: Mehrbelastung für 11.000 Thüringer Autogasnutzer abwenden

Siegesmund: Niedrige Emissionswerte müssen bei Kraftstoff-Besteuerung berücksichtigt werden

Der Thüringer Vorstoß für eine weitere steuerliche Förderung der alternativen Kfz-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas ist heute im Bundesrat auf breite Zustimmung gestoßen. Damit ist die Bundesregierung aufgefordert, die bisherige Regelung zur Steuerentlastung bis 2023 fortzuführen.

„Gasbetriebene Fahrzeuge sind eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur klimaneutralen Mobilität. Es wäre ein falsches Signal, würden klimafreundliche Alternativkraftstoffe aus der steuerlichen Förderung herausfallen. Die Klimaschutzziele im Verkehrssektor sind so nicht zu erreichen“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.

Flüssiggas ist einer der saubersten fossilen Energieträger und konventionellen Kfz-Kraftstoffen bei Treibhausgasemission und Feinstaubbelastung deutlich überlegen. Autogas-Pkw stoßen unter realen Fahrbedingungen 51 Mal weniger Stickoxide aus als Dieselfahrzeuge. Beim Feinstaub sind sie auch den Benzinmotoren deutlich voraus, hier sind die Emissionen 99 Prozent niedriger.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht einen Abbau der steuerlichen Vergünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas vor. Davon wären in Thüringen 11.000 und bundesweit 480.000 Autogasnutzer betroffen. Eine steuerliche Mehrbelastung würde die Akzeptanz der Alternativkraftstoffe deutlich schwächen. Zudem droht die Ausdünnung des bislang gut ausgebauten Tankstellennetzes.