Quelle: BSW-Solar

Bundesländer vereinfachen Standortsuche für Solarparks

Solarwirtschaft begrüßt jüngste Verordnungen in Baden-Württemberg und Bayern

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) begrüßt jüngste Initiativen der Bundesländer, die Standortwahl für ebenerdig errichtete Solarparks zu erleichtern. Die Bundesländer schaffen damit die Voraussetzung, dass sich Photovoltaikprojekte auch auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen können. In den letzten Tagen hatten die Landesregierungen in Bayern und Baden-Württemberg entsprechende Verordnungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen.

Dazu erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Eine größere Auswahl an möglichen Standorten für Solarkraftwerke ist wichtig, um Solarstrom möglichst verbrauchsnah und preiswert erzeugen zu können. Bundesländer mit einer liberalen EE-Standortpolitik werden Zukunftsinvestitionen in ihre Regionen ziehen und von diesen in vielerlei Hinsicht profitieren. Erneuerbare Energien führen zu einer Aufwertung des ländlichen Raums durch zukunftsfähige Jobs für Installation und Wartung sowie sichere Pacht- und Steuereinnahmen.“ 

An die Bundespolitik appelliert Körnig, spätestens nach der Bundestagswahl die Ausbauziele für Solarenergie deutlich zu erhöhen und an den Zielen der Pariser Klimaschutzkonferenz auszurichten.

Die Zustimmung zur Erzeugung von Solarstrom aus ebenerdig errichteten Solaranlagen in der Bevölkerung ist sehr groß. So finden gemäß einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien vom Herbst letzten Jahres 90 Prozent der Befragten die Nachbarschaft zu einem Solarpark gut bzw. sehr gut. Bei einem Atom- oder Kohlekraftwerk sind es nur 17 bzw. 30 Prozent.

Bei der letzten Solar-Auktionsrunde gewannen Photovoltaikgebote zu Preisen von 6–6,75 Cent je Kilowattstunde. Die nächste Ausschreibungsrunde für Solarparks endet am 1. Juni 2017. Ausgeschrieben wird dann die Förderung von 200 Megawatt Photovoltaikleistung. Private Verbraucher und Unternehmer, die Solarstromanlagen mit einer Leistung von unter 750 Kilowattpeak auf Gebäuden oder ebenerdig errichten wollen, müssen für die Erlangung einer Förderberechtigung weiterhin an keiner Ausschreibung teilnehmen.