Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Kabinett beschließt Windenergieerlass

Der Erlass regelt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Thüringen

Das Thüringer Kabinett hat abschließend über den Windenergieerlass des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft beraten. Der Erlass regelt die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Thüringen und ist die Arbeitsgrundlage für die Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Bestimmung der Vorranggebiete für Windenergie.

 „Mit dem Windenergieerlass wird ein wichtiger Aspekt des Koalitionsvertrags zur Energiewende umgesetzt“, sagt Ministerin Birgit Keller. „Wir sind unserem Ziel, die Energiepolitik in Thüringen nachhaltig zu gestalten, einen großen Schritt näher kommen. Eine verantwortungsvolle Energiepolitik ist regenerativ und hat auch künftige Generationen im Blick. Mit dem Erlass haben wir eine verlässliche Grundlage für den geordneten Ausbau der Windenergie.“

Dem Erlass ging eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. In einer einjährigen Konsultationsphase wurden 553 Stellungnahmen eingereicht, die meisten aus den Planungsregionen Nord- und Ostthüringen. Insgesamt wurden über 1.500 Unterschriften gezählt. 

Der Erlass wurde in den vier Planungsregionen des Landes in Dialogforen vorgestellt. Hier wurden die Hinweise der Bevölkerung gehört und Stellungnahmen entgegengenommen. „Ich bin dankbar für die rege Beteiligung auf unseren Foren“, sagt Birgit Keller. „Wir haben die Möglichkeit geschaffen, über das formale Verfahren hinaus, viele Aspekte zur Windenergie in Thüringen zu besprechen.“

Die meisten Stellungnahmen befassten sich mit der Energiepolitik der Landesregierung, dem Abstand zwischen Wohnbebauung und den Vorranggebieten sowie mit Windenergie im Wald. Insgesamt sind etwa 260 Sachäußerungen in den Erlass eingeflossen. Gründe dafür, dass Sachäußerungen nicht eingearbeitet worden, war unter anderem, dass sie sich auf allgemeine energiepolitische Themen bezogen, was nicht im Erlass geregelt wird.

Der Windenergieerlass tritt mit der Bekanntgabe an die obere Landesplanungsbehörde und die Regionalen Planungsgemeinschaften in Kraft. Er wird im Thüringer Staatsanzeiger und im Internet unter www.tmil.info veröffentlicht.