Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Siegesmund fordert Korrekturen am EEG-Entwurf der Bundesregierung

Umweltministerin: Novelle ist Rückschlag für den Klimaschutz

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat heute im Bundesrat den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) scharf kritisiert: „Der aktuelle Gesetzentwurf ist ein Rückschritt. Er gibt keine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und ist ein Zurück hinter die Pariser Klimaschutzvereinbarung“, sagte Siegesmund heute bei der ersten Behandlung der EEG-Novelle in der Länderkammer.

„Wenn bis 2025 die erneuerbaren Energien auf maximal 45 Prozent des Stromverbrauchs eingefroren werden, ist das ein fatales Signal. Für das in Paris beschlossene 2-Grad-Ziel ist ein Ökostromanteil von 60 Prozent im Jahr 2025 nötig“, so die Ministerin weiter.

Das Thüringer Umweltministerium hat in den vergangenen Wochen erste Kompromisse erzielt, die nun im Gesetz zu verankern sind. Dies betrifft vor allem die Biomasseanlagen, für die einheitliche Ausschreibungen vorgesehen sind. Was jedoch weiterhin fehlt, sind verbindliche Anschlussregelungen, so dass Biomasseanlagen auch nach der Förderdauer von 20 Jahren eine wirtschaftliche Perspektive haben. Zusätzlich setzt sich Thüringen für die Anerkennung der Ablauge aus der Zellstoffgewinnung als Biomasse-Brennstoff ein.

Weiterhin fordert Thüringen für die Bereiche Photovoltaik und Windkraft eine

Befreiung von der Ausschreibungspflicht bis zu einer Leistung von 1 Megawatt. In der von der Bundesregierung vorgelegten Fassung werden kleine Anlagen massiv benachteiligt, da sie bereits ab 0,75 Megawatt in den Wettstreit um Fördermittel gehen müssen. Solar- und Windkraftanlagen von Genossenschaften, Unternehmen oder Mietern verlieren so ihre wirtschaftliche Grundlage. „Die dezentrale Energieversorgung wird damit ausgebremst“, sagte Siegesmund.

Die Umweltministerin forderte den Deutschen Bundestag auf, den Gesetzentwurf bis zum Beschluss am 7. Juli entsprechend zu überarbeiten, um den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Wirtschaft und nicht zuletzt den Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu genügen.