Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie

EEG-Novelle 2016: Verlierer sind der Klimaschutz, die Bürgerenergie und die süddeutschen Länder

Das EEG sieht zum 1.1.2017 die Einführung von Ausschreibungsverfahren vor

Kein Vierteljahr nach dem Kabinettsbeschluss zu den Klimazielen von Paris hat das gleiche Kabinett heute zusätzliche Beschränkungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen. Damit werden die deutschen Zusagen an die Weltgemeinschaft und gegenüber den besonders von Dürre oder Überschwemmungen bedrohten Staaten krachend verfehlt. Zusätzlich zu dem unzureichenden Ausbaupfad zu Lasten des Klimaschutzes werden sogar die konkreten Ausbauzahlen zu Lasten der Bundesländer durch die Hintertür gesenkt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das zum 1.1.2017 in Kraft treten soll, sieht die Einführung von Ausschreibungsverfahren für Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen vor. Damit werden vor allem kleinere Projekte und Bürgerenergieanlagen benachteiligt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert die Bundesregierung auf, die eigenen Klimaschutzziele ernst zu nehmen und die Erneuerbaren nicht auszubremsen. „Es geht uns um Klima- aber auch um Vertrauensschutz“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE in Berlin. „Die geplante Einmalabsenkung der Vergütung greift in bestehende Projekte ein, damit werden vor allem Standorte in Süddeutschland und kleinere Bürgerprojekte gefährdet. Zudem senkt die Bundesregierung die mit den Ländern vereinbarte Ausbaumenge durch die Hintertür. Im Gegensatz zur geltenden Rechtslage in der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) fehlt im jetzigen EEG-Entwurf eine Regelung, nach der bezuschlagte, aber nicht realisierte Ausbaumengen in der nächsten Runde neu ausgeschrieben werden. Dies wird nach eigenen Berechnungen der Bundesregierung zu einer Absenkung des Ausbaus um mindestens 10 Prozent oder 280 Megawatt führen “, so Falk. Die mit den Bundesländern vereinbarten 2.800 Megawatt für Wind sind also eigentlich nur 2.520. Zudem ist fraglich, ob die sehr optimistische Realisierungsquote von 90 Prozent tatsächlich erreicht werden kann, das wird sich erst nach Vollendung der ersten Ausschreibungsperiode überprüfen lassen. „Auch misstraut die Bundesregierung massiv der Bürgerenergie, wenn Mieterstrom und Eigenverbrauch zusätzlich belastet und besteuert werden sollen. So wird die Akzeptanz für die Energiewende bewusst untergraben“, sagt Falk.

Der Klimaschutz erfordert einen beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien und kein Ausbremsen. Der ohnehin schon geringe Zubau darf nicht durch das Einkassieren nicht realisierter Ausbaumengen noch kleiner werden. Der BEE fordert daher auch im neuen EEG eine entsprechende Regelung wie in der Freiflächenausschreibungsverordnung  § 4 mit aufzunehmen, nur dann kann sichergestellt werden, dass das im EEG selbst festgelegte Ausbauziel auch tatsächlich erreicht werden kann. Ansonsten ist der ausgehandelte Kompromiss zum EEG eine Mogelpackung.