Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Tiefensee: Investitionsförderung wird stärker auf Mittelstand zugeschnitten

Höhere Basisfördersätze, wieder Lohnkostenförderung, auch Patente und Nutzungsrechte förderfähig

Thüringen richtet seine Investitionsförderung noch stärker auf den Mit­telstand aus. Dazu hat das Wirtschaftsministerium neue Fördermöglich­keiten in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – das wichtigste Instument der Unternehmensförderung in den neuen Ländern – aufgenommen.

„Wir wollen zusätzliche Anreize für mittelständische Investitionen setzen und das Wachstum der Unternehmen aus dem Bestand heraus noch besser unterstützen“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Die aktuellen Änderungen seien auch eine Antwort auf die Förderaktivitäten anderer Bundesländer. Im vergangenen Jahr wurden in Thüringen Fördermittel in Höhe von 73 Millionen Euro für 92 Investitionsvorhaben von Unternehmen zugesagt. Mit den geplanten Investitionen von 351 Millionen Euro werden mehr als 730 neue Arbeitsplätze geschaffen. Aktuell liegen weitere Förderanträge von 51 Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von 225 Millionen Euro vor. Damit könnten rund 400 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

Die Neujustierung der GRW-Förderung umfasst u.a. folgende Neuerungen:

  • Die Lohnkostenförderung wird für neu geschaffene Arbeitsplätze mit einer Jahresbruttolohnsumme von mindestens 35.000 Euro wieder eingeführt.
  • Der Basisfördersatz für kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte) wird von 20 auf 25 Prozent angehoben. Damit kann der Höchstfördersatz (35 Pro­zent der Investitionssumme) durch entsprechende Zuschläge künftig schneller erreicht werden.
  • Die Sicherung von Arbeitsplätzen kann künftig auch dann gefördert wer­den, wenn das Unternehmen besondere Forschungsanstrengungen un­ternimmt. Bisher war dies nur über ein sog. „Lohnsteigerungskriterium“ möglich.
  • Neu ist auch die Förderung immaterieller Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen oder Nutzungsrechte, die in der Industrie 4.0 eine wachsende Bedeutung haben.
  • Weitere Neuerungen sind die Förderung stillgelegter (oder von Stilllegung bedrohter) Betriebsstätten oder die Aufhebung des Branchenausschlus­ses für die Druckereibranche – nachdem seit Juli 2014 bereits die Bran­chenausschlüsse für Logistik, Groß- und Versandhandel, Recycling, Pa­pierherstellung und baunahe Wirtschaftszweige aufgehoben worden waren.

„Mit dieser Nachjustierung nehmen wir die Vorschläge und Wünsche aus der Wirtschaft auf und schaffen zusätzliche Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen“, sagte Tiefensee. Bereits im vergangenen Jahr sei der Großteil der Investitionen aus dem Mittelstand gekommen – von den 92 geförderten Unternehmen waren allein 84 KMU, die allein mehr als 500 Arbeitsplätze schaffen werden.