Quelle: Bundesverband WindEnergie

Schnittstellen für Sektorenkopplung vorbereiten - Energiewende als Gesamtprojekt vorantreiben

Es fehlt nach wie vor eine gesetzliche Konkretisierung

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird betont: „In einem Strommarkt mit einem weiter zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien werden wir Strom, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, etwa im Wärmebereich, nutzen.“  Während sowohl das Weißbuch als auch das Strommarktgesetz die Notwendigkeit für eine Verzahnung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr aufzeigen, fehlt nach wie vor eine gesetzliche Konkretisierung.

„Es wäre richtig, wenn die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Gesetzesberatungen die entsprechenden Schnittstellen für die Sektorenkopplung vorbereitet. Dies ist auch notwendig, um die Vereinbarungen aus Paris mit Leben zu erfüllen und nationale Klimaschutzziele besser zu erreichen. Daher passt der neu vorgesehene §27a im Referentenentwurf EEG

2016 nicht in die Zeit. Dieser schränkt die Vermarktungsmöglichkeiten der Eigenversorgungskonzepte deutlich ein, was der angestrebten Sektorkopplung entgegensteht“, kritisierte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

„Es ist leistbar ─ wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben ─ noch in dieser Legislaturperiode kostenneutral erste Schnittstellen zwischen den Sektoren Strom, Wärme, Transport und der Industrie zu implementieren. An einer produktiven Nutzung des erneuerbaren Stroms in anderen Sektoren führt langfristig kein Weg vorbei. Dabei ist es aus unserer Sicht entscheidend, kurzfristig die ersten Weichenstellungen vorzunehmen. Wie der Koalitionsvertrag richtigerweise feststellt, bietet sich dabei zunächst eine Anknüpfung an die sonst abgeregelten Strommengen an. Über wenige juristische Klarstellungen ließen sich die Weiterproduktion der Erneuerbare-Energien-Anlagen trotz Abregelung am Netzverknüpfungspunkt gewährleisten und die Weiternutzung des dabei produzierten Stroms vor dem Netz sichern.

Wir sind sicher, dass sich kostenneutral und bei Übernahme des Investitionsrisikos durch die Unternehmen sowie bei voller Technologieoffenheit der Markt stärken und der Nutzungsgrad erneuerbarer Energien erhöhen lässt. Indem Anreize gesetzt werden, in innovative und sektorenübergreifende Flexibilitäten zu investieren, lässt sich so die Sektorenkopplung bereits jetzt auf den Weg bringen. Bei der Fokussierung auf wegen Netzengpässen anderenfalls abgeregelten Strom ist dies zudem kostenneutral möglich, ohne dass wir die Pflicht zum Netzausbau in Frage stellen“, machte Hermann Albers mit Blick auf eine im Auftrag des BWE erarbeitete IKEM Studie "Umschalten statt Abschalten"

https://www.wind-energie.de/system/files/downloads/2016/263-ikem-bwe-studie-umschalten-statt-abschalten.pdf

deutlich.

Der Bund würde so auch ein Anliegen der Bundesländer aufgreifen. Die Länder hatten in der Stellungnahme zum Strommarktgesetz bekräftigt: „Ziel muss es sein, diesen CO2-freien Strom, soweit wirtschaftlich und netztechnisch möglich, sinnvoll zu nutzen anstatt durch Zwangsabregelung auf diesen verzichten zu müssen. Das reduziert die Kosten der Engpassbewirtschaftung, entlastet die Umwelt und trägt zur Energiewende auch in den Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie bei.“