Quelle: Bundesverband Geothermie

Anreizprogramm Energieeffizienz erhöht die Förderbeträge für Geothermieanlagen

Bundesverband Geothermie begrüßt neues Förderpaket

Nutzer von Geothermieanlagen können sich ab sofort über höhere Förderbeiträge freuen. Beim Austausch einer ineffizienten fossilen Heizung gegen eine moderne oberflächennahe Geothermieanlage mit Wärmepumpe erhalten sie einen 20-prozentigen Aufschlag auf den Förderbetrag des Marktanreizprogramms (MAP). Zudem sieht das neue Anreizprogramm Energieeffizienz einen Pauschalbetrag von 600 Euro für die Optimierung der Heizungsanlage vor. Das Anreizprogramm ist bis Ende 2018 befristet.

Gewährt wird der sogenannte „Zusatzbonus“ sowohl auf den Investitionszuschuss für Erdwärmeheizungen mit Wärmepumpe bis 100 Kilowatt als auch auf den Tilgungszuschuss im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium) für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt und den Anschluss an ein MAP-gefördertes Wärmenetz. Voraussetzungen sind die Bewilligung eines zugrunde liegenden Fördermittelantrags, die Außerbetriebnahme einer ineffizienten Öl- und Gasheizung und die Optimierung der gesamten Heizungsanlage. Als ineffizient gelten Heizungen, die weder die Brennwert- noch die Brennstoffzellentechnik nutzen.

Im Förderfall erhalten Bauherren von Geothermieanlagen bis 100 Kilowatt einen Zuschuss von mindestens 5.400 Euro, bei Geothermieanlagen mit Erdsonden mindestens 6.000. Der Antrag ist bei der für den MAP-Antrag zuständigen Behörde zu stellen. Für Anlagen bis 100 Kilowatt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

„Das Anreizprogramm Energieeffizienz setzt ein wichtiges Signal zum Aufbruch im Wärmemarkt. Nie hat sich der Austausch einer alten Heizung mehr gerechnet als jetzt“, sagt BVG-Präsident Dr. Erwin Knapek. „Diese Förderung für erdgebundene Wärmepumpen, die von der unmittelbaren Nutzung von Heizöl oder Erdgas unabhängig sind, sollte sich niemand entgehen lassen. Das kommt auch den auf der internationalen Klimakonferenz 2015 beschlossenen strategischen Zielen der Dekarbonisierung entgegen.“