Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Erstes Fazit zur Bürgerbeteiligung zum Windenergieerlass

Über 500 Stellungnahmen sind eingegangen

Zum Entwurf des Windenergieerlasses sind über 500 Stellungnahmen eingegangen. Über 2.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich direkt oder über Unterschriftenlisten am Verfahren beteiligt. Dies ist ein Ausdruck aktiver gelebter Demokratie", sagte Landesplanungsministerin Birgit Keller am 11.12.2015 zur Veröffentlichung eines Zwischenberichts.

"Die Landesregierung nimmt die Stellungnahmen sehr ernst. Sie sind eine wertvolle Grundlage, den Entwurf nachzujustieren, die Diskussion zu versachlichen und den ausgewogenen Ausbau der Windenergie im Konsens voranzutreiben", führte Ministerin Keller weiter aus. "Gleichwohl sind die Stellungnahmen nicht repräsentativ für die Haltung der Thüringerinnen und Thüringer zur Windkraft, sondern sind nur ein Ausschnitt der aktuellen Interessenlagen."

Die nun erstellte Übersicht der Stellungnahmen der Privatpersonen, Bürgerinitiativen, Unternehmen und Kommunen, ist die Grundlage für die fachliche Auswertung der Eingaben. Die Eingaben kommen im Schwerpunkt aus Nord- und Ostthüringen. Und beschäftigen sich besonders mit den Themen: Abstand zu Wohngebäuden, Kriterien für die Nutzung von Waldflächen und Methodik der Einzelfallprüfungen.

Beginnend mit dem ersten Quartal 2016 werden voraussichtlich vier Dialogforen in ganz Thüringen durchgeführt, um die Ergebnisse des Verfahrens zum Erlassentwurf mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Ort und Termin der Dialogforen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Hintergrund
Der Entwurf des Windenergieerlasses bildet eine wesentliche Grundlage für die Planung von Windvorranggebieten.

Er ermöglicht es den Planungsgemeinschaften in einem umfassenden und ausgewogenen Abwägungsprozess aller Belange die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ein Prozent der Landesfläche für Windenergie zu nutzen. Kern des Erlassentwurfs ist eine Übersicht über harte und weiche Tabuzonen. Sie bestimmen beispielsweise, welche Schutzgebiete pauschal für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden und welche Abstände eingehalten werden sollen.

Der Erlassentwurf ist der Grundstein für die weiteren Planungs- und Abwägungsprozesse der Regionalen Planungsgemeinschaften, bezüglich Ausweisung von Flächen für die künftige Windenergienutzung. Die Landesregierung hat sich entschieden die Bürgerbeteiligung, als konstruktive Möglichkeit, unterschiedliche Interessen abzuwägen und Nutzungskonflikten vorausschauend zu begegnen, zu nutzten.