Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz"
Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz" im Rahmen des Programms "Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA3)". Bundesanzeiger vom 09.12.2015 Vom 18. November 2015 Mit dieser Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Programms "Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA³)" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme im Fokusfeld Ressourceneffizienz und Klimaschutz themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1.1 ZuwendungszweckDeutschland hat in umweltbezogenen Wachstumsmärkten bereits heute eine hervorragende Stellung und nimmt auf einigen Gebieten weltweit eine Führungsrolle ein. Da die Energie- und Ressourcenfrage, vor allem auch der Klimawandel, den Handlungsdruck massiv erhöhen, wird der Bedarf an umwelteffizienten Technologien weiter steigen. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und Lebensstandard in der Zukunft. Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein. Sie sind Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sowie Prozessinnovatoren, die durch neue Verfahren für Unternehmen externe Umwelteffekte bzw. den Ressourcenverbrauch verringern können. Zudem sind sie spezielle Know-how-Träger und stellen eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft dar. Forschung und Entwicklung werden in umwelttechnologisch ausgerichteten Unternehmen häufiger und kontinuierlicher als in anderen Unternehmen betrieben. Es bedarf wirkungsvoller forschungspolitischer Impulse um die Zahl der innovativen KMU und damit den technologischen Vorsprung Deutschlands auf einem hohen Niveau zu halten. Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. 1.2 RechtsgrundlageDer Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen. 2 Gegenstand der FörderungGegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE1-Vorhaben müssen sich dem Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA³)" zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Gefördert werden FuE-Vorhaben zu folgenden Schwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen: Rohstoffeffizienz
Nachhaltiges Wassermanagement
Nachhaltiges Flächenmanagement
3 ZuwendungsempfängerAntragsberechtigt sind KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen. 4 ZuwendungsvoraussetzungenGefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in den oben beschriebenen Themenschwerpunkten. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen. Es können aber auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet Ressourceneffizienz und Klimaschutz aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt. Antragsteller sollen – auch im eigenen Interesse – prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder gegebenenfalls ergänzende EU-Förderung möglich ist. Fördermöglichkeiten – insbesondere auch für KMU – bestehen z. B. im Rahmen des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" sowie im Rahmen des Förderprogramms EUREKA (z. B. Eurostars). Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. KMU können sich zu Fragen der EU-Förderung bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) oder bei den Nationalen Kontaktstellen beraten lassen. Weitere Informationen sind unter den Internetadressen http://www.horizont2020.de/beratung-nks.htm, http://www.eureka.dlr.de und http://www.eurostars.dlr.de abrufbar. Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte). 5 Art und Umfang, Höhe der ZuwendungDie Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei knappen Eigenmitteln des Antragstellers kann das Vorhaben unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte in mehrere zeitlich aufeinander folgende Phasen aufgeteilt werden, wobei jedes Teilvorhaben in sich abgeschlossen sein muss. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können für Forschungsvorhaben eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. 6 Sonstige ZuwendungsbestimmungenBestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen. Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. 7 VerfahrenInteressierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3). Lotsendienst für Unternehmen Beratungstelefon KMU-Förderung: 08 00 26 23-0 09 (kostenfrei) Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von UnterlagenMit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgende Projektträger (PT) beauftragt. Abhängig vom Themenschwerpunkt sind die fachlich zuständigen PT mit der Abwicklung der Maßnahme befasst. Die vertrauliche Zusammenarbeit zwischen den beteiligten PT ist sichergestellt. Für den Themenschwerpunkt Rohstoffeffizienz: Forschungszentrum Jülich GmbH Ansprechpartner: Tilo Rauchhaus Telefon: 0 30 / 2 01 99-5 66 Für den Themenschwerpunkt Energieeffizienz und Klimaschutz: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Ansprechpartnerin: Petra Kontny Telefon: 02 28 / 38 21-15 42 Für den Themenschwerpunkt Nachhaltiges Wassermanagement: Projektträger Karlsruhe Ansprechpartner: Dr. Carsten Jobelius Telefon: 07 21 / 6 08-2 23 58 Für den Themenschwerpunkt Nachhaltiges Flächenmanagement: Forschungszentrum Jülich GmbH Ansprechpartner: Dr. Reiner Enders Telefon: 0 30 / 2 01 99-4 24 Die oben genannten fachlichen Ansprechpartner stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Fördermaßnahme sind außerdem unter der Internetadresse http://www.kmu-innovativ.de erhältlich. 7.2 Zweistufiges FörderverfahrenDas Förderverfahren ist zweistufig angelegt. 7.2.1 Vorlage und Auswahl von ProjektskizzenIn der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz" jederzeit online eingereicht werden. Der Zugang zum jeweiligen Online-Skizzentool – spezifisch für die in Nummer 2 genannten Themenschwerpunkte – ist über das Internetportal http://www.kmu-innovativ.de erreichbar. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Bei Verbundprojekten ist die unter den Partnern abgestimmte Projektskizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1-zeilig). Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich zu den oben genannten Terminen unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten spätestens zwei Monate nach Vorlage der Projektskizze schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden. 7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und EntscheidungsverfahrenBei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, jeweils einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Bei Verbundprojekten hat die Antragstellung in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator zu erfolgen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen aus der Begutachtung der Projektskizze sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Den förmlichen Förderanträgen sind in den Einzelanträgen der Projektpartner folgende Informationen beizufügen:
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" unter http://www.foerderportal.bund.de/easyonline zu nutzen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Die Bewilligung erfolgt spätestens zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind. 8 InkrafttretenDiese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ersetzen die Bekanntmachung von Förderrichtlinien zum Programm "KMU-innovativ: Ressourcen- und Energieeffizienz" vom 31. August 2007 (BAnz. S. 7491). Bonn, den 18. November 2015 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag 1 - FuE = Forschung und Entwicklung |