Quelle: Bundesnetzagentur
Bekanntmachung der Ausschreibung gemäß § 5 Freiflächenausschreibungsverordnung
Zum Gebotstermin 1. Dezember 2015 werden die Zuschlagswerte erneut im Einheitspreisverfahren („uniform-pricing“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts sämtlicher Gebote ist der Gebotswert des für diesen Gebotstermin letzten bezuschlagten Gebots. Der Zuschlagswert kann somit erst bestimmt werden, wenn das Gebotsverfahren abgeschlossen wurde. Dies ist entweder dann der Fall, wenn für eine ausreichende Gebotsmenge Zweitsicherheiten gestellt wurden oder wenn ein gegebenenfalls erforderliches Nachrückverfahren durchgeführt wurde.
Gebotstermin ist der 1. Dezember 2015. Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Abgabefrist ist also für diesen Termin Dienstag, der 1. Dezember 2015. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte des Standorts der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.
Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 Freiflächenausschreibungsverordnung 200 Megawatt. Das Ausschreibungsvolumen wurde nicht nach § 4 Freiflächenausschreibungsverordnung verändert. Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird, zu verstehen.
Der Höchstwert im Sinne von § 8 Freiflächenausschreibungsverordnung beträgt für diesen Gebotstermin 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin folgende Formatvorgaben im Sinne von § 34 Absatz 1 Freiflächenausschreibungsverordnung verbindlich vorgegebenen. Sie sind zwingend zu beachten. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare sind aus dem Internet herunterzuladen und mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm wie dem Adobe Acrobat Reader (auf der Seite von Adobe kostenlos zu beziehen) am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
ACHTUNG: Formulare, die für vorherige Gebotstermine veröffentlicht wurden, sind nicht mehr zu verwenden.
Folgende Formulare sind in dem Verfahren bei entsprechendem Bedarf zu verwenden:
NEU Formular für die Gebotsabgabe (1.12.2015) (pdf, 772 KB)
NEU Vollmachtsurkunde (pdf, 830 KB)
NEU Formular zu den Anteilseignern (pdf, 629 KB)
NEU Formblatt Standort (pdf, 790 KB)
NEU Bürgschaftsformular (pdf, 573 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bislang keine Festlegungen nach § 35 Freiflächenausschreibungsverordnung getroffen, die in diesem Verfahren zu beachten wären.
Es wird um Beachtung der überarbeiteten Hinweise zur Gebotsabgabe gebeten.
Weitere Formulare, die im weiteren Verfahren nach der Erteilung des Zuschlags gegebenenfalls benutzt werden müssen:
Formular für die Gebotsrücknahme (pdf, 1 MB)
Formular für die Rückgabe eines Zuschlags (pdf, 552 KB)