Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Planungsministerium veröffentlicht Entwurf eines Windenergieerlasses
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat heute einen mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz abgestimmten Entwurf eines Windenergieerlasses veröffentlicht. Dieser bildet eine wesentliche Grundlage für die Planung von Windvorranggebieten. Der Erlass wird den Regionalen Planungsgemeinschaften übergeben, dem Thüringer Landtag zugeleitet und auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft veröffentlicht.
Der Entwurf berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen nach der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte und ermöglicht es den Planungsgemeinschaften in einem umfassenden und ausgewogenen Abwägungsprozess aller Belange die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ein Prozent der Landesfläche für Windenergie zu nutzen. Kern des Erlassentwurfs ist eine Übersicht über harte und weiche Tabuzonen. Sie bestimmen beispielsweise, welche Schutzgebiete pauschal für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden und welche Abstände eingehalten werden sollen.
Harte Tabuzonen sind Gebiete, die aus faktischen oder rechtlichen Gründen für die Windenergienutzung ausgeschossen sind, weiche Tabuzonen sind Gebiete, die aus planerisch-konzeptionellen Gründen pauschal ausgeschlossen werden sollen. Harte Tabuzonen wären beispielsweise Naturschutzgebiete, Nationalparks, die meisten Naturparke, geschützte Waldgebiete und Wasserschutzgebiete. Zu den weichen Tabuzonen gehören unter anderem die Abstände zu Wohngebieten, Wald mit den besonderen Funktionen wie Lärmschutz, Sichtschutz, Flussuferschutz, Bodenschutz sowie Zugtrassen und Rastgebiete für Vögel.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften bestimmen zunächst die genannten Tabuzonen auf der Basis des Windenergieerlasses. Dadurch entstehen Weißflächen – also diejenigen Gebiete die außerhalb der Tabuzonen liegen, und so für die weitere Betrachtung zur Verfügung stehen. Durch Überlagerung dieser Flächen mit dem Windpotenzial entstehen die Gunsträume. Diese stellen die theoretischen Potenzialflächen dar, die sich für Windräder eignen.
Die Gunsträume wiederum sind einer einzelfallbezogenen Abwägung zu unterziehen. In dieser Phase werden alle diejenigen Belange geprüft, die nicht bereits pauschal als Tabuzonen ausgeschieden wurden. Beispiele für die einzelfallbezogene Abwägung sind der außergebietliche Artenschutz oder die Belange des Denkmalschutzes.
Der Erlassentwurf ist somit der Grundstein für die weiteren Planungs- und Abwägungsprozesse der Regionalen Planungsgemeinschaften, bezüglich Ausweisung von Flächen für die künftige Windenergienutzung und soll in einem Dialogprozess seine endgültige Fassung erhalten. Dabei wird insbesondere Gewicht auf die Bürgerbeteiligung gelegt, als konstruktive Möglichkeit, unterschiedliche Interessen abzuwägen und Nutzungskonflikten vorausschauen zu begegnen.
Das Ministerium strebt eine breite, sachorientierte und sachkundige Diskussion an, die transparent verlaufen soll. Die Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. September 2015 mit einer Stellungnahme zum Windenergieerlassentwurf äußern. Sämtliche Stellungnahmen werden geprüft und ausgewertet. Für Oktober/November sind Dialogforen geplant, um mit der Öffentlichkeit über die Prüfergebnisse zu diskutieren.