Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie im Bundesrat verabschiedet

Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie im Bundesrat gebilligt

Am 06.03.2015 hat der Bundesrat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gebilligt.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, hierzu: "Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieeinsparziele. Eine umfassende Information über Energieeinsparpotenziale im Unternehmen über die sogenannten Energieaudits liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen. Gut informierte Unternehmen investieren mehr in Energieeffizienz und fördern damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit. Zugleich wird mit dem Gesetz eine Sofortmaßnahme des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz umgesetzt."

Durch das Gesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Bereits heute werden Energieaudits in vielen Unternehmen genutzt, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Das BAFA wird als Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung der Auditpflicht ein Merkblatt veröffentlichen, in dem auf spezielle Fragen, z. B. der Auditpflicht bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen, eingegangen wird.

Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nun voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2015 in Kraft.