Quelle: Fachverband Biogas

Mehr Rechtssicherheit für Biogas im EEG

Bundestag beschließt EEG-Änderungsgesetz / Vergütungskürzungen bei Biogasanlagen verhindert / Klarstellungen wichtiges Signal pro Bestandsschutz

Der Bundestag hat gestern Abend zwei wichtige Klarstellungen zu Biogas im Erneuerbare Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) beschlossen. Diese betreffen zum Einen die Definition der so genannten Bemessungsleistung bei Biogasanlagen des EEG 2009, die zur Berechnung der Vergütungshöhe herangezogen wird; zum Anderen die Bereinigung eines Verweisfehlers bei Biogasanlagen des EEG 2012, wonach diese nun auch weiterhin von der Wärmenutzungspflicht ausgenommen sind, wenn sie ihren Strom direkt vermarkten. Die Anpassungen waren notwendig geworden, um für bestehende Biogasanlagen wieder mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

„Die Neuregelungen im EEG sind ein wichtiges Zeichen an die Biogasbranche, dass der Grundsatz des Bestandsschutzes für die Politik weiterhin als Richtschnur gilt“, kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez, den Beschluss. „Tausende Betreiber von Biogasanlagen waren aufgrund redaktioneller Fehler seit Inkrafttreten des EEG 2014 am 1. August dieses Jahres dem permanenten Risiko drastischer Vergütungskürzungen ausgesetzt. Wir sind froh, dass wir mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums und etlicher Parlamentarier diese tickende Zeitbombe nun wohl entschärfen konnten.“

Bei aller Erleichterung mahnt da Costa Gomez jedoch: „Die Bioenergie steht aktuell vor großen neuen Aufgaben. In den letzten Monaten konnten wir uns aber leider nicht voll auf unsere künftige Rolle als flexible Ausgleichsenergie zu den fluktuierenden Erneuerbaren konzentrieren, weil es darum ging, erst einmal überhaupt Rechtssicherheit für die Bestandsanlagen herzustellen – ein Prozess, der auch nach dieser bereits zweiten Gesetzesänderung zu Biogas noch nicht abgeschlossen ist. Das ist kontraproduktiv für die Energiewende.“