Quelle: Umweltbundesamt
Windenergie: Zu viel Abstand zu Wohnbauflächen schadet der Energiewende
Deutschland hat ein großes Potenzial für die Windenergie an Land. Rund 13,8 Prozent der Landesfläche ließen sich prinzipiell für den Bau von Windenergieanlagen nutzen. Möglich wäre demnach eine installierte Windenergieleistung von bis zu 1.200 Gigawatt (GW). Ein pauschaler Abstand von zwei Kilometern zu Wohnbauflächen würde dieses Potenzial aber stark schrumpfen lassen, sodass rein rechnerisch nur noch 36 Gigawatt möglich wären. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Praktisch wäre der Verlust sogar noch größer, denn es gibt zahlreiche weitere Faktoren, die in Genehmigungsprozessen von Windenergieanlagen eine Rolle spielen. So sind zum Beispiel besonders geschützter Tierarten relevant, wenn es um die Nutzung einer Fläche für Windenergieanlagen geht.
Dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner tragen die Analysen ausreichend Rechnung: "Wir haben für unsere Potenzialermittllung zwei moderne Anlagentypen zugrundegelegt. Diese halten im schallreduzierten Betrieb schon bei einem Mindestabstand von 600 Metern die nachts geltenden Lärmrichtwerte ein", sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.
Die Untersuchung des UBA verdeutlicht, wie entscheidend der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung für das Potenzial der Windenergie ist. Die Analyse vertieft die im Jahr 2013 veröffentlichte Studie des UBA zu den bundesweiten Leistungsmöglichkeiten der Windenergie an Land.
Unterschiede zwischen Bundesländern: Die Analyse des UBA verdeutlicht, dass hohe Abstände zur Wohnbebauung das Leistungspotenzial in den Bundesländern unterschiedlich stark mindern. In den eher dünn besiedelten Flächenanlagen vor allem im Osten Deutschlands sinkt das Potenzial bei höheren Abständen in geringerem Maß, in den dicht besiedelten Ländern in der Mitte und im Süden dagegen deutlich stärker. Aber auch in Schleswig-Holstein, wo sich im ländlichen Raum viele Splittersiedlungen befinden, verbleibt bei 1.600 Metern Abstand gerade mal ein Prozent des gesamten Potenzials im Land.
Ausbauziele nicht gefährden: Derzeit sind in Deutschland Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 35 Gigawatt an Land installiert. Am 1. August 2014 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Darin ist vorgesehen, dass diese Leistung pro Jahr um bundesweit 2,5 Gigawatt zusätzlich gesteigert wird. Zeitgleich änderte der Gesetzgeber das Baugesetzbuch: Es ist den Bundesländern nun erstmals möglich, verbindliche Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung in Landesgesetzen festzulegen. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger rät: "Die Bundesländer sollten nicht den Fehler machen, durch überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende zu gefährden. Verbindliche Mindestabstände zur Wohnbebauung schränken den Spielraum der Regionen und Kommunen schnell zu stark ein."